Die Berliner Regelung zur Beschneidung stößt bei jüdischen Organisationen auf Ablehnung. Die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde zu Berlin zeigte sich am Donnerstag „bestürzt“ über die am Vortag von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vorgestellte Regelung. Die 21-köpfige Vertretung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder sprach von „einer flagranten Einmischung in die über 3000 Jahre alten Traditionen des Judentums“, die „einstimmig“ abgelehnt werde. Die Regelung sei mit einer Einschränkung der Religionsausübung verbunden, erklärte das Büro der Repräsentantenversammlung.
Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland hält die vom Berliner Senat angekündigte Straffreiheit für Ärzte, die Beschneidungen vornehmen, für nicht ausreichend. Generalsekretär Stephan Kramer begrüßte den Schritt zwar als Signal zugunsten der Religionsfreiheit. „Aber die konkrete Zwischenlösung hilft uns nicht weiter“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“. Zwar könnten die jüdischen Beschneider beschneiden, müssten sich nach dieser Regelung aber im Anschluss einer Einzelfallprüfung und möglicherweise einem Ermittlungsverfahren unterziehen. „Ich frage mich also, worin für uns die Verbesserung liegt“, sagte Kramer.
„Massiver staatlicher Eingriff in die Religionsfreiheit”
Der Arbeitskreis Jüdischer Sozialdemokraten nannte die Regelung einen massiven staatlichen Eingriff in die Religionsfreiheit. Falls sie Praxis werde, könnte erstmalig nach 1945 eine bewährte jüdische Tradition auf Veranlassung höchster Stelle Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen werden, warnte der Arbeitskreis. Knabenbeschneidungen würden im Judentum seit Jahrtausenden traditionell durch Mohel durchgeführt, die medizinisch und religiös geschulte Fachkräfte seien, aber selten selbst Ärzte.
Der Jüdische Weltkongress forderte derweil ein „schnellstmögliches Ende“ der juristischen Hängepartie, die durch das Kölner Urteil ausgelöst wurde. Wenn die teilweise unwürdige Debatte über religiöse Beschneidungen bald ein Ende hätte, „würde das dem Ansehen Deutschlands in der Welt gut tun“, sagte Vizepräsident Maram Stern dem „Tagesspiegel“. Zur Berliner Regelung sagte Stern: „Gut gemeint ist leider nicht unbedingt gut gemacht.“ Die Übergangslösung des Berliner Senats wolle zwar für Rechtsicherheit sorgen, baue aber zugleich neue Hürden auf und wirke bürokratisch.
Justizsenator Heilmann hatte am Mittwoch angekündigt, dass Berliner Ärzte bei Beschneidungen von jüdischen oder muslimischen Jungen keine Strafverfolgung mehr fürchten müssen. Die Staatsanwälte der Stadt seien angehalten worden, bei fachkundig vorgenommenen Eingriffen keine Ermittlungsverfahren einzuleiten. Damit solle den Medizinern nach dem umstrittenen Kölner Urteil und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten gesetzlichen Freigabe Rechtssicherheit garantiert werden. Die jüdischen Beschneider sind davon aber ausgenommen.
Für Sonntag ruft das Jüdische Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus in Berlin zu einer Kundgebung für das Recht auf Beschneidungen auf. Die Demonstration auf dem Bebelplatz wird von zahlreichen Institutionen unterstützt darunter Moscheegemeinden, muslimischen Verbänden und Kirchen.