Rechtspopulisten wollen am Wochenende in Berlin mit Mohammed-Karikaturen provozieren. Das dürfen sie, entschied das Gericht.
Die rechtspopulistische Bewegung „Pro Deutschland“ darf bei ihren Veranstaltungen am Sonnabend in Berlin die islamkritischen Mohammed-Karikaturen zeigen. Drei Moschee-Vereine scheiterten am Freitag endgültig mit einem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, den Rechtspopulisten das verbieten zu lassen (OVG 1 S 117.12). Am Donnerstag hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht die Beschwerde zurückgewiesen.
Zeigen der Karikaturen keine ”Beschimpfung”
Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht unter anderem aus, dass das Zeigen der „Mohammed-Karikaturen“ im Rahmen einer öffentlichen Versammlung keine „Beschimpfung“ im Sinne eines Verächtlichmachens des religiösen Bekenntnisses nach dem Strafgesetzbuch darstelle. Zudem hätten die Beschwerdeführer nicht berücksichtigt, dass die Karikaturen unter die Kunstfreiheit des Grundgesetzes fielen.
„Pro Deutschland“ plant für Samstag mehrere Demonstrationen vor mutmaßlich islamistischen Moscheen und Einrichtungen in der Bundeshauptstadt. Gegen die Veranstaltungen unter dem Motto „Der Islam gehört nicht zu Deutschland – Islamisierung stoppen“ rufen Parteien, Gewerkschaften und linke Gruppe zu Protesten auf.
Nach Gesprächen mit der Polizei erklärten die drei Vereine in Neukölln und Wedding, sich nicht provozieren lassen zu wollen. „Niveaulose und beleidigende Provokationen verdienen unsererseits keine Aufmerksamkeit“, hieß es.
Zwei der islamischen Gotteshäuser gelten laut Verfassungsschutz als Anlaufstellen radikal-islamischer Salafisten. Nach ähnlichen Aktionen der islamfeindlichen Pro-Bewegung in Nordrhein-Westfalen war es zu heftigen Ausschreitungen gekommen.
dpa/bee