Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ernennung von Udo Hansen zum neuen Polizeipräsidenten in der Hauptstadt erneut gestoppt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte , darf die Stelle vorerst nicht mit dem vom Senat ausgewählten Kandidaten Udo Hansen besetzt werden.
Das Gericht begründete den Beschluss mit Verfahrensfehlern: Die Senatsverwaltung habe ihre Entscheidung allein auf Auswahlgespräche gestützt, Beurteilungen der Bewerber jedoch außer Acht gelassen. Die Entscheidung ist ein Erfolg für den unterlegenen Kandidaten Klaus Keese, der gegen seine Ablehnung geklagt hatte.
Es ist bereits die zweite Schlappe für den Senat bei der Neubesetzung des Postens: Schon im Juli hatte das Verwaltungsgericht eine erste Entscheidung für Hansen wegen Verfahrensfehlern gestoppt. Bei der ersten Ablehnung war noch Ehrhart Körting (SPD) Innensenator in der rot-roten Koalition. Sein Nachfolger in der neuen rot-schwarzen Landesregierung, Frank Henkel (CDU), hatte sich mehrmals gegen Hansen ausgesprochen.