Verdacht der Vetternwirtschaft

Berliner Piratin stellt ihren Freund doch nicht ein

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Die Piratenpartei hatte sich ein klar formuliertes Ziel auf die Fahne geschrieben: Sie forderte die komplette Transparenz des Staatswesens. Doch nun ist die neue Partei im Berliner Abgeordnetenhaus prompt in unruhiges Fahrwasser geraten. Der Grund: Susanne Graf wollte ihren Freund Christopher Lang als Sachbearbeiter einstellen.

Nach zahlreichen Protesten will die Berliner Piraten-Abgeordnete Susanne Graf ihren Freund Christoph Lang nun doch nicht mehr als ihren Sachbearbeiter im Landesparlament beschäftigen. Die 19-Jährige habe eingesehen, dass sie und ihr Freund sich „diesen Vorgang sehr wahrscheinlich zu leicht gemacht haben“, schrieb Graf am Dienstag auf ihrem Blog. Nun wolle sie die Zusammenarbeit mit ihrem Freund beenden. Der 25 Jahre alte Lang ist Pressesprecher des Bundesvorstandes der Piraten.

„Wir finden diesen Schritt richtig“, sagte der Sprecher der Berliner Piraten, Philip Brechler, dazu. Moralisch sei es schwierig, den eigenen Partner einzustellen. Die Piratenpartei hatte sich ein klar formuliertes Ziel auf die Fahne geschrieben: Sie forderte die komplette Transparenz des Staatswesens.

Susanne Graf hatte sich zuvor ausgiebig in ihrem Blog zu dem Thema geäußert. „Ahoi liebe Piraten und interessierte Leser“, hieß es dort. „Ihr fragt Euch bestimmt, warum ich ausgerechnet Christopher, den Bundespressesprecher der Piratenpartei Deutschland und gleichzeitig meinen Freund, als Sachbearbeiter eingestellt habe.“ Für alle, die sich genau das fragen, hat Susanne Graf eine einfache Antwort: „Ich brauchte sehr schnell eine Person, der ich so gut wie bedingungslos vertraue, die mich und meinen Tagesablauf sehr gut kennt, unkompliziert und spontan die Arbeitszeiten wahrnehmen kann, die ich ihr vorgebe, meine Ideale und Wertevorstellungen kennt, einschätzen kann und teilt und meine zeitlichen Prioritäten einschätzen kann.“

Klar sei von Anfang an gewesen, dass dies nur eine „Übergangslösung“ sei. Susanne Graf: „Es war nicht geplant, das die nächsten fünf Jahre so zu handhaben.“ Christopher Lang sollte die Stelle übergangsweise besetzen, „höchstens für die nächsten drei, maximal sechs Monate“. So die ursprüngliche Zielsetzung, zeitgleich wurde mit Hochdruck an der Stellenausschreibung gearbeitet. Die sollte innerhalb von zwei Wochen fertig sein. In Absprache mit Christopher Lang war beschlossen worden, dass „wir das Arbeitsverhältnis zwischen uns beenden“. Sobald sich jemand auf die eilig formulierte Stellenausschreibung beworben hätte, sollte Lang seinen Platz frei machen und zugleich aber, wie zuvor auch, Bundespressesprecher der Partei bleiben.

Formaljuristisch hätte sich die junge Piratin nichts zuschulden kommen lassen. Im Landesabgeordnetengesetz des Abgeordnetenhauses von Berlin (LAbgG, Paragraf7, Absatz2) ist festgelegt: „Nicht übernommen werden Aufwendungen, die anlässlich der Beschäftigung von Ehegatten, Ehegatten anderer Abgeordneter, eingetragenen Lebenspartnern (auch anderer Abgeordneter), … entstehen.“ Heißt: Ehepartner einstellen und bezahlen ist verboten. Damit wäre das Arbeitsverhältnis von Susanne Graf und Christopher Lang nicht illegal oder unzulässig gewesen. Dennoch wurde Kritik laut – vor allem aus den eigenen Reihen. Offenbar zu laut für Susanne Graf.

( bk )