Berliner Versorger

Drei Fragen an Jochen Esser (Grüne)

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Foto: Bündins 90 Die Grünen / Grüne

1. Das Thema Rekommunalisierung hat viele Facetten. Eine davon ist die S-Bahn. Soll sie in Landesbesitz?

Die Deutsche Bahn will ihre S-Bahn-Tochter nicht verkaufen. Die BVG wiederum möchte sich die S-Bahn aus nachvollziehbaren Gründen nicht ans Bein binden. Deshalb führt um die Ausschreibung des S-Bahn-Verkehrs kein Weg herum. Eine Fortführung des Vertrages mit der Deutschen Bahn verbietet sich nach dem Chaos, den dieser Bundeskonzern im Verein mit der Bundesregierung und dem Senat angerichtet hat. Das ist Gott sei Dank auch juristisch nicht zulässig. Zentrale Aufgabe des nächsten Senats ist es, dafür zu sorgen, dass Berlin im

S-Bahn-Verkehr nicht länger erpresst werden kann. Er muss sicherstellen, dass termingerecht ein Wagenpark bereit steht, der demjenigen Bewerber zur Verfügung gestellt wird, der das beste Angebot abgibt. Die Zeit drängt. Der neue Senat muss umgehend handeln und die Finanzierung im nächsten Haushaltsgesetz absichern.

2. Ein anderes Thema sind die Berliner Wasserbetriebe. Wie können diese Preise sinken?

SPD und CDU hätten den Teilverkauf der Wasserbetriebe niemals beschließen dürfen. Wasserversorgung ist ein natürliches Monopol und gehört deshalb in die öffentliche Hand und nicht in die Hände von Privaten – schon gar nicht mit staatlicher Renditegarantie auf Kosten der Bevölkerung. Ein Rückkauf ist deshalb absolut richtig. Allerdings muss der Kaufpreis stimmen. Am Ende muss Geld übrig bleiben für die Senkung der Wasserpreise und Investitionen zum Gewässerschutz. Für die Höhe des Kaufpreises ist das Urteil des Kartellamts von entscheidender Bedeutung. Denn der Wert des Unternehmens hängt zentral von der Höhe der Wasserpreise ab, die zulässig sind. Deshalb muss der Kartellamtsbescheid vor einem Vertragsabschluss mit RWE oder Veolia vorliegen. Es wäre sträflich, einfach Steuergelder aufs Spiel zu setzen.

3. Sollte das Land auch Einfluss auf das Stromnetz nehmen – und es zurückkaufen?

Wenn die Energieerzeugung der Zukunft zunehmend dezentral auch in den Städten erfolgt, dann entstehen neue Anforderungen an das innerstädtische Netz. Politisch muss sichergestellt werden, dass die erforderliche Entwicklung hin zum sogenannten „smart grid“ vom Netzinhaber Vattenfall nicht behindert oder gar blockiert werden kann. Die bestehende staatliche Regulierung des Stromnetzes leistet hier schon einiges. Ein neuer Konzessionsvertrag kann weitere Sicherungen einbauen. Am Ende ist auch durch eine Beteiligung des Landes an der Netzgesellschaft zu gewährleisten, dass das Netz modernisiert wird, was zum Gelingen von Atomausstieg und Energiewende erforderlich ist.

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( sco )