Wahlplakate in Berlin

Stiftung stellt Strafanzeige gegen NPD-Chef

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Gegen den Bundeschef der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, wurde Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Mit dem Slogan "GAS geben" provoziert die Partei auf ihren Plakaten im Berliner Wahlkampf.

Im Berliner Wahlkampf sorgen provozierende Plakate einer Splitterpartei für Aufregung. Der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt hat sich in Lederkluft auf einem Motorrad ablichten lassen – dazu steht in großen Lettern die Parole „GAS geben“ als praktisch einzige Aussage neben dem Namen Voigts und dem der Partei. Vielen Betrachtern drängt sich da die Verbindung mit Massenmorden während der NS-Diktatur auf. Fragwürdig erscheint auch die Auswahl der Orte, an denen diese Plakate platziert wurden. Vergangene Woche prangten sie im Umfeld der Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz in Zehlendorf und in der Nähe des Holocaust-Stelenfelds in Mitte. Am Dienstagmorgen zierte dann ein solches Plakat einen Laternenmast gegenüber dem Jüdischen Museum an der Lindenstraße in Berlin-Kreuzberg.

Das hat den Widerstand der Stiftung „Erinnerung Verantwortung Zukunft“ (EVZ) hervorgerufen. Die Stiftung, die sich mit den Gräueln der NS-Herrschaft und deren Folgen beschäftigt, hat Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den Parteivorsitzenden Voigt und seine Wahlkampfmanager gestellt. „Die Kampagne der rechtsradikalen Partei ist widerwärtig, volksverhetzend und unerträglich“, sagte der Stiftungsvorsitzende Martin Salm. Der Slogan „GAS geben“ zeige, dass diese Partei nicht zum demokratischen Spektrum zähle. Schon die Auswahl der Standorte für die Plakate zeige, dass diese Partei ausschließlich auf Provokation setze. „In Kreuzberg stellen CDU, SPD und Grüne Direktkandidaten zur Wahl, deren Namen auf einen Migrationshintergrund schließen lassen. Darüber werben Rechtsradikale mit Parolen wie ,Ausländer raus’ oder ,Gute Heimreise’. Damit kaschieren sie, dass sie kein Programm haben, außer Antisemitismus, Islam- und Fremdenfeindlichkeit“, sagte EVZ-Sprecher Wolf Dieter Fenner.

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin erklärte, die Plakatwerbung der Partei arbeite mit Mitteln, die in ihrer Assoziation Menschen treffen und ausgrenzen sollen. „Ich finde diese Plakate menschenverachtend. Dabei ist es völlig egal, wo sie hängen. Sie wirken überall gleichermaßen schrecklich“, sagte Lala Süsskind, die Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde. Es habe viele empörte Anrufe von Gemeindemitgliedern gegeben, verbunden mit dem Wunsch, dagegen vorzugehen.

Auch die Bezirksbürgermeister sind über die NPD-Wahlwerbung erbost. Bei Steglitz-Zehlendorfs Rathaus-Chef Norbert Kopp (CDU) gingen mehrere Beschwerdebriefe ein. „Ich finde die Plakatierung unsäglich und geschmacklos“, sagte Kopp. Er ärgere sich darüber, dass es „keine rechtliche Handhabe“ gebe. Die NPD sei im Wahlkampf den anderen gleich gestellt. „Die NPD gehört verboten, auch damit der Anblick solcher Dinge auf unseren Straßen ein Ende hat“, sagte Kopp am Donnerstag nach einer Sitzung des Rates der Bürgermeister. In dem Gremium sei die Empörung parteiübergreifend gewesen. Als Gegenmittel – zumindest für kommende Wahlkämpfe – wurde erörtert, künftig Wahlwerbung an sensiblen Orten zu verbieten, so Kopp.

Mittes Bürgermeister Christian Hanke (SPD) sagte, in seinem Bezirk gelte das schon für Potsdamer und Leipziger Platz sowie die Behrenstraße. Eine solche Beschränkung könne jedoch nur die Ausnahme sein. Christian Hanke bezeichnete die Plakataktion als „ekelhaft“ und als einen erneuten billigen Versuch der NPD, wieder einen Fuß in die Berliner Politik zu bekommen. Auch er plädiere seit geraumer Zeit für ein Verbotsverfahren.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Eingang einer Reihe von Strafanzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung, die nach Angaben von Justizsprecher Martin Steltner jetzt geprüft werden. Die Anzeigen beträfen sowohl das Gas-Geben-Plakat, als auch den Slogan „Gute Heimreise“ auf einem Plakat, das mehrere Frauen mit Kopftüchern und großen Taschen in den Händen zeigt.

Eine Niederlage in anderer Sache hat die NPD vor dem Berliner Verwaltungsgericht bereits eingesteckt. Es entschied am Donnerstag, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) einen Wahlwerbespot der NPD nicht senden muss. Das Gericht folgte der Auffassung des Senders, wonach der Spot den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Gegen diesen Bescheid kann die NPD nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

( BMO )