Wegen verbotener Anleitungen zum Bombenbau ist ein 29-Jähriger am Donnerstag vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Berliner zwischen Mai 2008 und August 2010 Anweisungen zum Bau von Bomben auf zwei Internetseiten veröffentlicht. Angesichts der Befürchtung, dass solche Instruktionen zu Anschlägen gegen Unschuldige führen können, sei die Tat streng zu ahnden, urteilte das Gericht.
Der Berliner ist bereits wegen eines Angriffs auf Bundeskanzlerin Angela Merkel zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann war 2007 beim Besuch des französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy auf die Kanzlerin zugestürmt und wurde überwältigt.
Er gilt als linker Sonderling. Nach Überzeugung des Amtsgerichts liegt eine Persönlichkeitsstörung vor, die sich im vorliegenden Fall aber nicht auf die Schuldfähigkeit auswirke. Die Tipps zum Bombenbau habe der Angeklagte als Umsetzung seiner Lebensanschauung bewusst ins Internet gestellt.
Nach Angaben des Ermittlungsführers beschäftigt sich der Angeklagte seit Jahren mit Sprengstoff. Personen, die der Sprengstoffszene sehr nahe stehen, hätten ihre Sprengstoffexperimente auf einer seiner Seiten ausgetauscht, hatte der Sprengstoffexperte des Berliner Landeskriminalamtes im Prozess ausgesagt.