Ein Berliner Busfahrer ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer 91 Jahre alten Rentnerin freigesprochen worden.
Der 44-jährige Mann war angeklagt, im Mai 2009 mit seinem BVG-Bus am U- und S-Bahnhof Hermannstraße in Neukölln derart plötzlich und ruckartig angefahren zu sein, dass eine 91-jährige gehbehinderte Frau zu Fall kam, bevor sie sich setzten konnte. Die Sedniorin soll bei dem Sturz zuerst mit dem Kopf gegen eine Haltestange und dann auf ein Podest geschlagen sein; an den zugezogenen Verletzungen starb sie zwei Tage später.
Dem Urteil zufolge war dem 44-Jährigen eine Schuld am Tod der Frau nicht nachzuweisen. Der Prozess ergab, dass an dem Morgen vier Frauen am U- und S-Bahnhof Hermannstraße eingestiegen waren. Sie waren die einzigen Fahrgäste. Darunter auch die 91-Jährige, die am Stock ging. Vor Gericht hatte der Busfahrer den Vorwurf bestritten. „Ich wollte gerade losfahren, da hat es hinten geknallt“, sagte er im Prozess. Er habe das Gaspedal nur „angetippt“, keine Lenkbewegung gemacht und sich nur „zwei Meter vom Ausgangspunkt bewegt“, als er den Knall hörte.