Verstorbene Jugendrichterin

Todesumstände Kirsten Heisigs werden publik

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Die Todesumstände der prominenten Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig sollen nach einem Gerichtsurteil nicht unter Verschluss bleiben. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der bundesweiten Bekanntheit Heisigs.

Die Generalstaatsanwaltschaft muss Auskunft über die objektiven Begleitumstände des Todes der Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte (Beschluss vom 11. November 2010 – OVG 10 S 32.10). Der Generalstaatsanwalt sei im Wege einer Eilentscheidung verpflichtet worden, einem Journalisten Auskunft zu erteilen über die Todesursache und den Todeszeitpunkt von Heisig, den Fundort und die Auffindesituation der Leiche.

Mitgeteilt werden müsse auch, welche Fakten ein Fremdverschulden des Todes ausschließen und welche "objektiven Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen der Richterin in Bezug auf ihren eigenen Tod" sprechen. Nicht erfasst sind den Angaben zufolge dagegen mögliche Erkenntnisse über Hintergründe und Motive einer Selbsttötung.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Heisig aufgrund ihres beruflichen, rechtspolitischen und publizistischen Engagements bundesweit bekannt gewesen sei. Es bestehe ein legitimes öffentliches Interesse an Informationen über ihren – jedenfalls für die Öffentlichkeit unerwarteten – Tod, zumal die Frage eines Zusammenhangs zwischen ihrem Tod und ihrer Tätigkeit im Raum stehe.

Die erbetenen Auskünfte könnten deshalb nicht mit dem Hinweis auf schutzwürdige Interessen der Verstorbenen oder ihrer Hinterbliebenen verweigert werden. Zwar wirke der Schutz der Persönlichkeit auch über den Tod hinaus und verbiete insbesondere eine unwahre oder herabsetzende Berichterstattung, wobei im Falle einer Selbsttötung eine besondere Zurückhaltung der Presse erforderlich sei, betonte das Gericht.

Der Journalist Gerhard Wisnewski, der vergeblich nach Details zum Fall Heisig gefragt hatte, reichte schließlich Klage ein. Wisnewski wird von Kritikern häufig als „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet. In zahlreichen Büchern deutete er an, die Anschläge vom 11. September 201 seien nicht von al-Qaida verübt worden, sondern Teil eines Komplotts, die Mondlandung habe nie stattgefunden und der rechtspopulistische österreichische Politiker Jörg Haider sei einem Mordanschlag zum Opfer gefallen.

Justizsprecher Martin Steltner sagte am Dienstag, die Generalstaatsanwaltschaft warte jetzt die schriftliche Begründung des Gerichts ab und werde dann entscheiden, wie sie auf den Beschluss reagiere. Wisnewski forderte allerdings über seinen Anwalt, die Staatsanwaltschaft solle bis zu diesem Donnerstag die entsprechenden Informationen erteilen.

Heisig hatte Anfang Juli 2010 Suizid begangen, ein Fremdverschulden war ausgeschlossen worden. Die Leiche der 48-Jährigen war nach tagelanger Suche in einem Waldstück im Berliner Ortsteil Heiligensee gefunden worden. Ihr nach ihrem Tod erschienenes Buch „Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Gewalttäter“ führte lange die Bestsellerlisten an. Die Motive für ihren Selbstmord sind bis heute unklar.

( dapd/jt/hhn )