Das Urteil setzt neue Maßstäbe für Polizeieinsätze: Die Berliner Polizei darf friedliche Demonstranten nicht länger filmen und das Geschehen zeitgleich auf Monitoren verfolgen.
Das Verwaltungsgericht erklärte die langjährige Praxis für rechtswidrig, Demonstrationen mit Videokameras zu überwachen, auch wenn von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) kündigte am Dienstag indirekt Berufung beim Oberverwaltungsgericht an.
Ein Gerichtssprecher sagte: „Für das Filmen friedlicher Demonstranten fehlt eine Rechtsgrundlage in Berlin.“ Die Polizei hatte ihre Videoaufnahmen damit begründet, dass sie Informationen für ihre Einsatzplanung gewinnen wollte und betont, sie speichere die Filmaufnahmen nicht, sondern beobachte die Demonstration nur live in der Einsatzzentrale.
Die Richter werteten das Beobachten der Demonstranten als unzulässigen Eingriff in die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Sympathisanten könnten sich durch die Kameras von der Teilnahme an der Demonstration abschrecken lassen, so das Verwaltungsgericht in dem Montag zugestellten und am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.
Körting sagte laut einer Sprecherin: „Wir teilen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht. Bei allen Großveranstaltungen ist die Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig. Sollte die Entscheidung obergerichtlich bestätigt werden, dann ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert.“ Die Polizei teilte nur mit, sie prüfe das Urteil.
Sollte die Polizei die nächsten Gerichtsinstanzen anrufen, hat das Urteil bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine konkreten Auswirkungen.
Konkret ging es um die größte Anti-Atomkraft-Demo seit 1986 in Deutschland. Am 5. September 2009 protestierten in Berlin Zehntausende Menschen friedlich gegen die Nutzung der Kernenergie. Eine Bürgerinitiative und eine Privatperson klagten später gegen das Filmen durch die Polizei.
Der Klage gaben die Berliner Verwaltungsrichter unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes statt, so der Sprecher. Das Urteil des Verwaltungsgerichts habe über den Einzelfall hinaus durch seine Begründung auch grundsätzliche Bedeutung.
Nach dem Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin und vielen anderen Bundesländern gilt, die kein eigenes Versammlungsgesetz haben, dürfen Polizisten Demonstrationen nur filmen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“.
Da die Videoüberwachung bei friedlichen Demonstrationen als Eingriff in die Versammlungsfreiheit gesehen werde, sei dies nur auf einer gesetzlichen Grundlage zulässig, so der Sprecher. „Die fehlt in Berlin.“ Allerdings könne der Berliner Gesetzgeber diese nachträglich mit einem eigenen Landesgesetz zu Versammlungen schaffen.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßte das Urteil als Stärkung der Demonstrationsfreiheit. „Es gibt ein Recht von Demonstrationsteilnehmern, ohne Angst vor Videoüberwachung an friedlichen Versammlungen teilzunehmen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht lag diese Wertung auf der Hand“, erklärte Fredrik Roggan, Bundesvize der Organisation.