Die Regelung sieht vor, dass Mieter nach Ablauf der Förderung künftig nicht drastisch mehr für ihre Wohnungen bezahlen müssen. Die Mieten sollen die festgelegte ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten - oder sogar darunter liegen.
Mit einer Änderung des Wohnraumgesetzes will Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) dafür sorgen, dass Mieter von Sozialwohnungen nach Ablauf der Förderung künftig nicht mehr zahlen müssen als die im Mietspiegel festgelegte ortsübliche Vergleichsmiete. „Meine Gesetzesinitiative verfolgt das Ziel, im Sozialen Wohnungsbau dauerhaft tragbare Mieten zu sichern“, sagte die Senatorin am Montag. Der Gesetzesentwurf sei am Montag den Mietervereinen und Hauseigentümerverbänden zur Stellungnahme übermittelt worden.
Mit dem Gesetz will die Senatorin einen Missstand beenden, den das Land durch seinen Ausstieg aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus 2003 selbst verursacht hat. Mit dem Wegfall der staatlichen Förderung, durch den das Land bis 2009 bereits 100 Millionen Euro einsparte, wurden zugleich jedoch den Vermietern erlaubt, eine kostendeckende Miete zu verlangen. Das führte dazu, dass bereits für 37 Prozent dieser Wohnungen Mieten verlangt werden, die deutlich über den Preisen für vergleichbare Wohnungen im freien Wohnungsmarkt liegen. Für die 28000 bereits aus der Förderung entlassenen Wohnungen wird das neue Gesetz zudem zu spät kommen. Immerhin: Bei weiteren 48.000 noch in der Förderung gebunden Sozialwohnungen könnte es Anwendung finden.
Im Detail sieht das neue Gesetz vor, dass eine soziale „Richtsatzmiete“ festgelegt wird. Diese soll für eine Übergangsfrist bis Ende 2019 zehn Prozent unter der im Mietspiegel ausgewiesenen Vergleichsmiete liegen.
„Zum Ausgleich machen wir den Vermietern ein auf fünf Jahre befristetes Angebot zur Ablösung der mit dem Land Berlin geschlossenen Darlehensverträge“, erläutert der Sprecher der Senatorin, Mathias Gille. In dieser Frist werde das Land auf die Rückzahlung von zehn Prozent der gewährten Darlehenssumme verzichten. Zudem könne der Vermieter jede zweite im Haus frei werdende Wohnung frei von allen Bindungen des sozialen Wohnungsbaus vermieten.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßte am Montag die Regelung. „Endlich ist der Senat bereit, unser seit geraumer Zeit vorgeschlagenes Gesetz zur Ablösung der Kostenmiete im Sozialen Wohnungsbau in die Wege zu leiten“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Für zukünftige Mietsteigerungen könnten damit auch im Sozialen Wohnungsbau die Kappungsgrenzen des ortsüblichen Vergleichsmietenssystems wirken. Die Regelung käme jedoch für viele Mieter zu spät: „Zur Vermeidung weiterer sozialer Verwerfungen, wie wir sie jetzt durch drastische Mietsteigerungen in zahlreichen Objekten des Sozialen Wohnungsbaus erleben müssen, hätte der Senat seit vier Jahren tätig werden können“, kritisierte Wild. Der Mieterverein fordere deshalb, auch die Sozialwohnungen einzubeziehen, für die es keine Anschlussförderung mehr gebe.
„Wir schlagen dem Senat außerdem vor, die angekündigte Richtsatzmiete regional zu differenzieren. In Bezirken mit hohem Anteil einkommensschwacher Haushalte sollte dieser Oberwert 15 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wir halten diese Differenzierung für angemessen“, so Wild. Von den Hauseigentümerverbänden lag am Montag noch keine Stellungnahme vor.