Mieterhöhungen bei Berliner Sozialwohnungen sollen erschwert werden. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor. Danach sollen Sozialmieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete zahlen.
Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) will den ungebremsten Mietsteigerungen in Berliner Sozialwohnungen einen Riegel vorschieben. In Anlehnung an den Mietspiegel schlägt sie in einem Gesetzentwurf feste Richtsätze für die Vermietung vor.
Grundsätzlich sollten Sozialmieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete zahlen, argumentiert Junge-Reyer. In einem Übergangszeitraum bis 2019 sollten Sozialwohnungsmieten in weiten Teilen sogar zehn Prozent darunter liegen, teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Montag mit.
Heute liegen die Mieten für ein gutes Drittel der Berliner Sozialwohnungen nach Angaben der Senatsverwaltung bereits über dem Niveau des Mietspiegels. So paradox es klingt: Das Wohnen ist dort teurer als im frei finanzierten Wohnungsbau.
Grund dafür ist das Kostenmietpreisrecht. Es ermöglicht die weitgehende Weitergabe erhöhter laufender Aufwendungen des Hauseigentümers an die Mieter. Mit der vorgeschlagenen Richtsatzmiete wäre das nicht mehr so einfach. Nur wenn die Miete unter dem festgelegten Richtwert bliebe, dürfte ein Vermieter sie erhöhen. Liegt sie darüber, müsste er den Mietpreis dagegen senken.
Hintergrund: Berlin war 2003 wegen seiner katastrophalen Haushaltslage teilweise aus der Anschlussförderung für Sozialwohnungen ausgestiegen. Da die Subventionierung wegfiel, konnten Wohnungsbau-Unternehmen die volle Kostenmiete für rund 28.000 Berliner Sozialwohnungen verlangen - oft mehr als das Doppelte des bisherigen Preises. Viele Mieter zogen daraufhin aus.
Normalerweise darf die Miete innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen. Ihren Vorschlag hat Junge-Reyer nun an die großen Berliner Mieter- und Hauseigentümerverbände übermittelt.
dpa/mim