Ein Brandenburger ist vom Berliner Landgericht wegen Körperverletzung und Unfallflucht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte einen Radfahrer mit seinem Wagen überrollt und war danach weggefahren. Laut Gericht traf ihn am Unfall aber keinerlei Schuld – obwohl er zunächst auch wegen versuchten Mordes angeklagt war.
Nach einem Unfall mit einem Radfahrer ist ein Autofahrer am Mittwoch vom Berliner Landgericht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 55-jährige Kaufmann aus Brandenburg eine gefährliche Körperverletzung und Unfallflucht begangen hatte. Der ursprüngliche Vorwurf des versuchten Mordes wurde fallengelassen.
Der Angeklagte hatte am 9. September 2007 in Pankow einen Radfahrer erfasst und überrollt, als dieser plötzlich die Fahrbahn überquerte. Das 22-jährige Opfer erlitt laut eigener Aussage Todesängste, als er von dem Fahrzeug überrollt wurde. Er kam mit einem Schlüsselbeinbruch, Prellungen und Schürfwunden in eine Klinik.
Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Radfahrer. Strafmildernd werteten die Richter, dass der nicht vorbestrafte Mann aus Dallgow-Döberitz an dem Unfall selbst keine Mitschuld trug.
Zu der Anklage wegen versuchten Mordes hatte beigetragen, dass der Kaufmann bei ersten Vernehmungen gesagt hatte: „Scheiße, ich habe kein Geld.“ Die Ermittler gingen zunächst davon aus, dass der Brandenburger den Tod des Radfahrers in Kauf genommen habe, um sich finanziellen Folgen zu entziehen.
dpa/jw