Der rechtsextremistische Mörder eines Arbeitslosen in Templin (Uckermark) kann auf eine mildere Strafe hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwar die Verurteilung des zur Tatzeit 18-Jährigen wegen Mordes bestätigt, die Strafe erscheint den Richtern jedoch zu hoch.
Wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, hat das Landgericht Neuruppin möglicherweise die Tatbeteiligung des Mittäters zu wenig berücksichtigt. Nach Ansicht des 5. BGH-Strafsenats in Leipzig könnte der damals 21-Jährige sein eigenes Handeln heruntergespielt und seinen Freund zusätzlich belastet haben. Der BGH hat damit zwar die Verurteilung des zur Tatzeit 18-Jährigen wegen Mordes bestätigt, die Strafe erscheint den Richtern jedoch zu hoch. (Az.: 5 StR 435/09 – Beschluss vom 14. Januar 2010)
Das Landgericht Neuruppin hatte die beiden Rechtsextremisten im Mai 2009 wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt. Sie hatten im Sommer 2008 einen 55-Jährigen, der arbeitslos war und zeitweise auf der Straße lebte, durch Schläge und Tritte getötet. Anschließend zündeten sie seine Leiche an, um Spuren zu beseitigen. Laut Urteil spielte das neonazistische Menschenbild der Männer bei der Auswahl des Opfers eine Rolle. Der jüngere Haupttäter erhielt die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft, der Ältere wurde zu neun Jahren und drei Monaten verurteilt.
Beide Männer gingen in Revision. Im Fall des Jüngeren muss nun eine andere Strafkammer des Landgerichts Neuruppin das Strafmaß prüfen. Die Verurteilung des Älteren dagegen ist nun rechtskräftig.
dpa/BMO