Berlin. Am 6. Mai kommt es zum sogenannten “Meldedatenabgleich“. Wir erklären, was dies bedeutet.

  • Mit ein paar Tricks konnten sich viele Haushalte um den Rundfunkbeitrag drücken
  • Doch nun kommt es zum Meldedatenabgleich
  • Viele werden Post vom Beitragsservice bekommen

Bislang konnten einige Verweigerer des Rundfunkbeitrags unentdeckt bleiben – doch damit ist bald Schluss: Ab dem 6. Mai wird herauskommen, wer sich um die Abgabe gedrückt hat. Wie die „WAZ“ berichtet, komme es an diesem Datum zum sogenannten Meldedatenabgleich.

Doch was bedeutet das genau? Wir klären die wichtigsten Fragen.

• So werden die Daten an den Beitragsservice gemeldet

Zum Stichtag gegen 0 Uhr werden alle Daten der Einwohnermeldeämter an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio übertragen. Auf den Austausch hatten sich die Bundesländer geeinigt.

Es ist nach der Einführung des GEZ-Nachfolgers 2013 erst das zweite Mal, dass es dazu kommt. Ursprünglich sei damals nur eine Übermittlung geplant gewesen.

• Wer muss mit Post rechnen?

Nicht nur Leute, die bislang den Rundfunkbeitrag nicht geleistet haben, werden Post bekommen: Auch wenn sie kein Beitragskonto haben, werden sie angeschrieben, um zu klären, ob sie in einem Haushalt leben, in dem es bereits einen Zahler gibt.

Auch bei WGs dürfte der Datenabgleich nicht gerade für Freude sorgen, denn bei vielen von ihnen fiel nicht auf, wenn ein angemeldeter Mitbewohner auszog. Häufig meldete sich einer der in der Wohnung Verbliebenen einfach nicht an – und die WG war so aus dem Schneider.

Das könnte jetzt teuer werden: Der Rundfunkbeitrag ist auch rückwirkend fällig – und das bis 2013.

• Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich einen Brief bekomme?

Nicht in jedem Fall. Ist man bereits in einer Wohnung gemeldet, in der ein anderer den Rundfunkbeitrag zahlt, sollte man das dem Bericht zufolge dem Beitragsservice mitteilen. Denn für die Behörde ist das durch Meldedaten nicht immer ersichtlich. Ignoriert man den Brief, wird es zur Direktanmeldung kommen.

Deshalb lieber vorher eine Kopie des Mietvertrages oder ein Auszug aus dem Einwohnermelderegister gemeinsam mit Namen des Beitragszahlers sowie seiner Beitragsnummer an den Beitragsservice schicken. Dann sollte nichts mehr schiefgehen. (bekö)