„Brücken bauen, statt Mauern errichten.“

Marcus Borgolte und Jeannette Deutschmann.
Wenn eine Familie zerbricht, muss vieles geklärt werden. Oftmals sind es die Unschuldigen, die bei familiären Streitigkeiten um Hab und Gut sowie Sorgerecht und Unterhaltspflicht zwischen die Fronten geraten: die Kinder.
Dass hier möglichst schnell für alle Beteiligten ein einvernehmliches Übereinkommen gefunden wird, liegt Jeannette Deutschmann und Marcus Borgolte von der Borgolte und Deutschmann Rechtsanwaltspartnerschaft ganz besonders am Herzen. Die beiden Juristen haben sich auf Familienrecht und Mediation spezialisiert. In einem Gespräch mit der Berliner Morgenpost erzählen sie aus ihrem Berufsalltag.
Frau Deutschmann, Herr Borgolte, Sie betreiben in Berlin-Pankow die Borgolte und Deutschmann Rechtsanwaltspartnerschaft ...
Jeannette Deutschmann: Ja, das ist eine etwas sperrige Bezeichnung, aber es ist vorgeschrieben, dass eine (berufliche) Partnerschaft sich als solche zu erkennen geben muss. Als wir die Gesellschaft Ende 2018 gegründet haben, war es unser gemeinsames Interesse, uns von Anfang an auf gleicher Augenhöhe zu begegnen und unsere Anliegen zu bündeln: Ich, als die jüngere von uns beiden, wollte eine gute Perspektive für meine berufliche Entwicklung haben, Herr Borgolte war daran interessiert, entlastet zu werden und zu wissen, dass die Kanzlei auch nach seinem Ausscheiden weiterläuft.
Marcus Borgolte: Hinzu kommt, dass es einfach mehr Spaß macht, mit einem Partner zusammen an einem Strang zu ziehen und die guten wie die schlechten Tage, die es in jedem Büro gibt, zu teilen. Das klappt bei uns sehr gut.
Erklären Sie uns bitte kurz, wie ein üblicher Tag – vielleicht eher ein guter – in Ihrer Kanzlei abläuft.
Jeannette Deutschmann: Wir sind ausschließlich im Bereich des Familienrechts tätig, bearbeiten also Scheidungen, unterhalts- und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen sowie Streitigkeiten, die gemeinsame Kinder betreffen. Wie in jeder anderen Kanzlei auch, sind tägliche Arbeiten wie die Bearbeitung der eingehenden Post und der Mails zu erledigen sowie zahlreiche Telefonate mit Mandanten zu führen. Den ganz überwiegenden Teil der Zeit verbringen wir aber damit, ausführliche Gespräche mit unseren Mandanten zu führen und Termine bei Familiengerichten in Berlin und bundesweit wahrzunehmen. Wir lieben es beide, bei Gericht aufzutreten und uns dort für unsere Mandanten einzusetzen. Dazu muss man wissen, dass im Familienrecht dem Anhörungstermin eine wesentlich größere Bedeutung zukommt, als in anderen Bereichen des Zivilrechts.
Wann ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, das Gericht einzuschalten?
Marcus Borgolte: Es gibt Situationen, da ist es Eltern, Ehegatten oder Partnern nicht möglich, selbst in moderierten Gesprächen oder mit Hilfe ihrer Anwälte eine Lösung zu finden. Es kann dann sehr sinnvoll sein, in ein strukturiertes Verfahren einzutreten, wie es das Recht und die Prozessordnung bietet. Wenn ich also meine Interessen außergerichtlich nicht durchsetzen kann, bleibt mir letztlich keine andere Wahl, als das Familiengericht anzurufen. Vorher sollte ich mich allerdings, sinnvollerweise nach rechtlicher Beratung, fragen, ob die Vorteile, die das gerichtliche Verfahren hat, die möglichen Nachteile klar überwiegen.
Kann es denn auch nachteilig sein, sich an das Familiengericht zu wenden?
Jeannette Deutschmann: Natürlich ist es möglich, dass eine, von außen gesehen eher harmlose Meinungsverschiedenheit der Eltern, durch den Antrag beim Familiengericht eine völlig neue Dynamik erhält. Es wäre in so einem Fall nicht das erste Mal, dass sich ein Elternteil durch den Antrag angegriffen fühlt und nun entsprechend reagiert, was negative Auswirkungen auf die Kommunikation haben kann.
Marcus Borgolte: Auch vergessen viele Eltern, dass das Familiengericht in Sorge- und Umgangsangelegenheiten nicht an den gestellten Antrag gebunden ist, sondern hiervon abweichen kann. Gerade bei Umgangsanträgen muss darauf hingewiesen werden, dass trotz beantragte Ausweitung eine Einschränkung der Umgangszeiten, wenn dies dem Kindeswohl entspräche, nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
Brauche ich einen Anwalt oder kann ich auch selbst einen Antrag bei Gericht stellen?
Marcus Borgolte: Das hängt formal zunächst von der Art des Verfahrens ab. Vereinfacht lässt sich sagen, dass in Sorge- und Umgangsangelegenheiten kein Anwaltszwang besteht. In den anderen Verfahren, zu nennen sind hier insbesondere das Scheidungsverfahren und alle Unterhaltsangelegenheiten, besteht hingegen Anwaltszwang.
Jeannette Deutschmann: Ob es klug ist, selbst den Antrag bei Gericht zu stellen und den Termin alleine wahrzunehmen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist der andere Elternteil anwaltlich vertreten, ist es in der Regel sinnvoll, ebenfalls einen Rechtsanwalt zu beantragen, denn (lacht) so ganz trauen wir Anwälte uns untereinander nicht über den Weg. Ist der andere Elternteil nicht anwaltlich vertreten, könnte zu überlegen sein, selbst auch erstmal ohne Anwalt zum Termin zu gehen. Letztendlich hängt es auch von der Persönlichkeit ab, ob ich mir das zutraue. Grundsätzlich kann auch später jederzeit ein Anwalt eingeschaltet werden.
Aber so ein Rechtsanwalt vertritt einen Elternteil ja nicht nur, weil er ein guter Mensch ist. Was ist mit den Kosten?
Marcus Borgolte: Das stimmt, wir leben davon und wollen bezahlt werden. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst ist zwischen dem gesetzlichen Honorar, das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt ist, und dem vereinbarten Honorar zu unterscheiden – wobei das vereinbarte Honorar höher ist, als das gesetzliche, denn wir dürfen nach dem Berufsrecht keine Dumpingpreise vereinbaren, um die Konkurrenz zu unterbieten. Dann ist entscheidend, worum es geht. Auch bei immateriellen Streitgegenständen, wie zum Beispiel dem Sorgerecht, wird ein Verfahrenswert festgesetzt. Je höher der Verfahrenswert, desto höher auch das Honorar. Zuletzt kommt es in der Regel noch darauf an, ob ein Termin wahrzunehmen ist und ob ein Vergleich geschlossen wird. Beides erhöht das Honorar ebenfalls. Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang, dass jeder Elternteil in Sorge- und Umgangsverfahren, zumindest in der ersten Instanz, seinen Rechtsanwalt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selbst zu bezahlen hat. Es gilt also nicht der sonst im Zivilrecht übliche Grundsatz, dass der Verlierer das Verfahren insgesamt zu zahlen hat.
Wer ist an einem solchen Gerichtsverfahren zum Umgang überhaupt beteiligt?
Jeannette Deutschmann: Neben dem Richter und den Eltern sind die Rechtsanwälte – sofern von den Eltern beauftragt – in das Verfahren eingebunden. Daneben ist in Sorge- und Umgangsangelegenheiten das Jugendamt zu beteiligen. Ferner ist für minderjährige Kinder über drei Jahren in der Regel ein Verfahrensbeistand zu bestellen ist. Dieser soll die Interessen der Kinder, um die es ja schließlich geht, im Verfahren vertreten. Er hat darüber hinaus in der Regel den Auftrag, zwischen den Eltern zu vermitteln. Auch kann das Gericht einen Gutachter mit der Fertigung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens beauftragen, wenn es dies für notwendig hält. Die Kosten des Verfahrens erhöhen sich hierdurch erheblich.
Und nach Beendigung des gerichtlichen Verfahrens?
Jeannette Deutschmann: ... kommt es darauf an, ob der Richter und die Anwälte „nur ihren Job gemacht haben“, also über Anträge entschieden wurde, oder ob es gelungen ist, eine Lösung zu finden. Viele Richter sehen es als ihre Aufgabe an, zu versuchen, Kompromisse zu finden. Sie haben, genauso wie wohl die meisten Fachanwälte für Familienrecht, eine Ausbildung zum Mediator abgeschlossen. Entsprechend können solche Termine ein paar Stunden dauern. Wenn dann aber das Problem wirklich gelöst ist, hat sich der Aufwand gelohnt. Voraussetzung ist natürlich, dass die Eltern bereit sind – und jetzt spreche ist als Mediatorin –, von ihren Positionen abzurücken und auf die Interessen der Beteiligten zu schauen.
Marcus Borgolte: Kinder leiden in der Regel sehr unter dem Streit ihrer Eltern. Stellen wir das Kindeswohl an erste Stelle, wie es geboten ist, so muss es immer darum gehen, möglichst kurzfristig eine gute Lösung zu finden. Das kann mal relativ einfach sein und mal fast aussichtslos, muss uns allen aber immer die Mühe wert sein.
Und eines sollten wir nicht vergessen: Es gibt Eltern, die trennen sich und brauchen den ganzen Apparat nicht, denn sie schaffen es selbst, zuverlässig Absprachen zu treffen. Für uns Anwälte vielleicht wirtschaftlich nicht so vorteilhaft, dennoch gut zu wissen, dass es das auch gibt …
Wir freuen uns auf Sie unter:
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Tel.: 030 470 33 84 0 |
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