04.02.13

Steuerklärung 2012

Wie Sie das Finanzamt an der Vorsorge beteiligen

Telefonaktion der Berliner Morgenpost zu Steuerfragen - die besten Fragen und die entsprechenden Antworten der Steuerexperten.

Foto: Massimo Rodari

Telefonaktion: Die Steuerexperten Marlies Spargen, Wolfgang Wawro, Brigitte Märtens, Uwe Rauhöft, Tanja Maria Hirsch, Bianca Schostek, Katrin Fischer, Martina Bruse
Telefonaktion: Die Steuerexperten Marlies Spargen, Wolfgang Wawro, Brigitte Märtens, Uwe Rauhöft, Tanja Maria Hirsch, Bianca Schostek, Katrin Fischer, Martina Bruse

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und wirft daher zahlreiche Fragen auf. Bei der großen Telefonaktion der Berliner Morgenpost standen die Telefone keine Minute still.

Viele Leser haben die Möglichkeit genutzt und ihre Fragen den Experten des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg gestellt. So wurden die letzten Unklarheiten zur Steuererklärung 2012 beseitigt.

Die Berliner Morgenpost dokumentiert eine Auswahl der Leser-Fragen und die Antworten der Steuerexperten.

Alterseinkünfte

Ich bin 82 Jahre alt und habe gehört, dass Ruheständlern ein Altersentlastungsbetrag zusteht. Die Zinsen, die ich erhalte, liegen unter 801 Euro. Außer Rente und Zinsen habe ich keine weiteren Einkünfte.

Der Altersentlastungsbetrag wird Ruheständlern gut geschrieben, die nach ihrem 64. Lebensjahr weitere Einkünfte wie Zinserträge, Mieteinnahmen oder Arbeitslohn beziehen. Alle, die im vergangenen Jahr 64 Jahre alt geworden sind, erhalten ab dem Steuerjahr 2013 zeitlebens einen Altersentlastungsbetrag von 27,2 Prozent der Einkünfte, maximal 1292 Euro. Aber da Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von 801 Euro nicht überschreiten, benötigen Sie den Altersentlastungsbetrag nicht. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie ausreichend hohe Freistellungsaufträge bei Ihren Banken stellen.

Das Finanzamt hat mir vor zwei Jahren geschrieben, dass es in meinem Fall auf eine Veranlagung verzichtet. Ich bin aber verunsichert. Soll ich nicht doch eine Steuererklärung machen?

Nein. Wenn das Finanzamt auf eine Veranlagung verzichtet und sich Ihre Einkünfte nicht geändert haben, müssen Sie keine Steuererklärung machen.

Im vergangenen Jahr ist meine Frau gestorben. Kann ich die Beerdigungskosten steuerlich geltend machen?

Die Beerdigungskosten können Sie nur dann steuerlich geltend machen, wenn Sie die Kosten nicht aus dem Nachlass bestreiten können. Sollte Ihre Frau Ihnen kein Cent vererbt haben, können Sie die Ausgaben für die Beerdigung als außergewöhnliche Belastungen verrechnen.

Ich erhalte eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente. Muss ich eine Steuererklärung machen?

Wenn Sie für die Betriebsrente eine Steuerkarte einreichen müssen, besteht für Sie eine Veranlagungspflicht. Sie müssen eine Steuererklärung machen. Sollte jedoch Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8004 Euro liegen, wird das Finanzamt künftig auf eine Erklärung von Ihnen verzichten.

Meine Ex-Frau wohnt in Frankreich. Ihre Rente wird nach Frankreich überwiesen. Muss sie eine Steuererklärung in Deutschland machen?

Anders als Rentner in Deutschland muss Ihrer Ex-Frau auch dann die Einkünfte versteuern, wenn diese Renteneinkünfte den Grundfreibetrag von 8004 nicht übersteigen. Die Finanzämter schicken die Aufforderungen, eine Steuererklärung zu machen, auch ins Ausland. Wenn jedoch die anderen Einkünfte, die im Ausland besteuert werden, das Existenzminimum von 8004 Euro nicht übersteigen, kann auf Antrag die Besteuerung der Rente wie bei einem Wohnort in Deutschland erfolgen.

Meine Mutter ist im vergangenen Jahr gestorben. Muss ich für sie eine Steuererklärung machen?

Auch für das Todesjahr kann eine Steuererklärung fällig werden. Es gelten die Regeln wie vorher. Die Erklärung für den Verstorbenen muss der Erbe einreichen.

Kinder

Mein Sohn macht jetzt nach seinem Bachelor einen Master. Ist das nun eine Erst- oder eine Zweitausbildung?

Ein Master ist eine Zweitausbildung. Das heißt, Ihr Sohn kann die Ausgaben für sein Studium, also die Fahrten zur Hochschule oder Ausgaben für Bücher oder Kopien in voller Höhe als Werbungskosten verrechnen. Ihr Sohn sollte daher eine Steuererklärung machen und seine Ausgaben auflisten. Das Finanzamt setzt dann einen Verlust fest. Dieser kann vorgetragen und mit den ersten Einkünften verrechnet werden.

Ich habe drei Kinder. Jetzt ist mein Ältester 18 geworden und nun habe ich gesehen, dass der Kinderfreibetrag nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt wird. Was kann ich machen?

Wenn Ihr volljähriges Kind eine Ausbildung macht, verlängert sich Ihr Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag. Sie können entweder zum Finanzamt gehen und sich den Freibetrag eintragen lassen. Oder Sie holen sich das Geld in der Einkommensteuererklärung zurück.

Wir haben drei Kinder und haben im vergangenen Jahr öfter eine Babysitter beschäftigt, um ins Theater oder Kino gehen zu können. Kann ich die Ausgaben steuerlich geltend machen?

Sie können die Ausgaben für den Babysitter als Sonderausgaben in der Steuererklärung 2012 verrechnen. Denn nun spielt es keine Rolle mehr, ob ein beruflicher oder ein privater Termin der Anlass für die Kinderbetreuung war. Für jedes Kind akzeptieren die Beamten zwei Drittel der Kosten, maximal 4000 Euro. Alternativ könnten Sie den Babysitter auch als Minijob steuerlich geltend machen. Wichtig ist jedoch in beiden Fällen, dass Sie die Ausgaben anhand von Rechnungen und Überweisungen belegen können.

Mein Sohn ist 28 Jahre alt und studiert noch. Kindergeld erhalten wird keines mehr. Können wir das Finanzamt an den Ausgaben für unseren Sohn beteiligen?

Sie können Unterhaltskosten für Ihren Sohn, für den Sie kein Kindergeld mehr erhalten, als außergewöhnliche Belastungen verrechnen. Für typische Unterhaltsleistungen wie Ausgaben für Wohnung oder Kleidung akzeptieren die Beamten bis zu 8004 Euro. Diesen Betrag kürzen die Finanzämter jedoch, wenn Einkünfte und Bezüge des Kindes 624 Euro übersteigen.

Außergewöhnliche Belastungen

Soll ich meine Ausgaben für Medikamente und Zahnersatz in der Steuererklärung angeben? Ich habe gehört, dass sich das ohnehin nicht rechnet.

Das hängt davon ab, wie hoch Ihre Ausgaben waren. Sie können Aufwendungen für Medikamente oder Zahnersatz als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung verrechnen. Davon ziehen die Finanzbeamten jedoch zunächst die zumutbare Belastung ab. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Wenn Sie Ihre Ausgaben in der Steuererklärung eintragen prüfen die Finanzämter, welche Kosten steuermindernd anerkannt werden.

2011 war ich in Kur. Nun möchte das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen, weil es kein amtsärztliches Attest gibt.

Sie müssen sich, bevor Sie die Kur antreten, ein amtsärztliches Attest organisieren. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Finanzbeamten verzichten allenfalls auf eine amtsärztliche Bescheinigung, wenn der medizinische Dienst sein okay gegeben – also die medizinische Notwendigkeit der Kur bestätigt hat. Wenn ein amtsärztliches Attest vorliegt, können Sie die Ausgaben für die Kur als außergewöhnliche Belastungen verrechnen.

Wir haben viel Geld für eine künstliche Befruchtung ausgegeben. Können wir die Kosten steuerlich geltend machen?

Die Ausgaben können Sie als außergewöhnliche Belastungen verrechnen. Dabei müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass die Finanzbeamten zunächst die zumutbare Belastung abziehen, bevor sich ein Cent steuermindernd auswirkt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Ich habe ein kleines Haus auf dem Land. Dort bin ich mit zweitem Wohnsitz gemeldet. Kann ich Ausgaben für Handwerker auch für dieses Haus steuerlich geltend machen?

Sie können Ausgaben für Handwerker oder andere haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Ihren Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen. Die Finanzbeamten akzeptieren 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal 1200 Euro. Achten Sie darauf, dass Sie sich eine Rechnung ausstellen lassen und den Betrag überweisen.

Meine Frau und ich haben einen Mann engagiert, der den Gehsteig rund um unser Grundstück räumt. Können wir das Finanzamt an den Kosten beteiligen?

Sie können die Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen verrechnen. Wenn der Mann selbstständig ist, können Sie 20 Prozent der Kosten, maximal 4000 Euro verrechnen. Sollte das Finanzamt die Ausgaben nicht akzeptieren, sollten Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen und auf das vor dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren verweisen (Az. VI R 55/12). Denn bislang beteiligen sich viele Finanzämter nur an den Ausgaben für Dienstleistungen, wenn diese auf dem Grundstück des Steuerzahlers erbracht werden. Ob der öffentliche Gehsteig dazu gehört, ist umstritten.

Kapitalerträge

Ich habe Kapitalerträge und würde gern Werbungskosten wie Depotgebühren dafür steuerlich geltend machen. Mein Finanzamt will die Kosten aber nicht akzeptieren. Ist das rechtens?

Seit 2009 erkennen die Finanzämter Werbungskosten bei Kapitalerträgen nicht mehr an, auch wenn sie an Verträge vor diesem Jahr gebunden sind. Inzwischen sind in dieser Frage jedoch zahlreiche Verfahren vor dem Bundesfinanzhof, anhängig. Daher sollten Sie die Kosten abrechnen und gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Die Bank hat auf meine Zinsen Abgeltungsteuer einbehalten, weil ich vergessen habe, ausreichend Freistellungsaufträge zu stellen. Kann ich mir die Steuer zurückholen?

Sie können sich die Steuer in Ihrer Einkommensteuererklärung zurückholen. Jedem Anleger steht ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro zu. Bis zu diesem Betrag bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Um die zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen, müssen Sie Ihre Kapitalerträge in die Zeilen 7 bis 13 der "Anlage KAP" eintragen und in Zeile 14 den Teil des Sparerpauschbetrags angeben, der bereits für diese Erträge ausgeschöpft wurde.

Wie funktioniert eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten nur Leute mit geringen Einkünften, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen. Die Bescheinigung sorgt dafür, dass die Bank Ihnen Kapitalerträge bis zur Höhe von 8841 Euro ohne Steuerabzug auszahlt.

Immobilien

2001 habe ich das Haus meiner Mutter geerbt, das sie 1965 gekauft hat. Im vergangenen Jahr habe ich die Immobilie mit Gewinn verkauft. Muss ich diesen Gewinn jetzt versteuern?

Entscheidend bei dieser Frage ist, wann der letzte entgeltliche Erwerb stattgefunden hat. Das war in Ihrem Fall 1965. Daher müssen Sie den Gewinn nicht versteuern. Die zehnjährige Spekulationsfrist beginnt mit dem letzten Kauf und nicht mit der Erbschaft.

Ich habe mir eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft und vermietet In meiner Steuererklärung habe ich die Fahrten zur Besichtigung der Wohnung steuerlich geltend gemacht. Das will das Finanzamt nicht akzeptieren. Ist das rechtens?

Sie können die Fahrten zur Besichtigung der Wohnung steuerlich geltend machen. Die Fahrten sollten Sie jedoch nur aus diesem Grund unternommen haben. Wenn Sie die Fahrten mit privaten Anlässen verknüpft haben, um beispielsweise Ihre Familie zu besuchen, müssen Sie die Kosten gerecht in einen privaten Teil und die Kosten der Immobilie aufteilen.

Meine Frau und ich haben uns ein Haus gekauft, das wir selbst bewohnen und noch sanieren wollen. Können wir das Finanzamt an irgendwelchen Kosten beteiligen?

Sie können das Finanzamt an den Ausgaben für Handwerker beteiligen. Die Finanzbeamten akzeptieren 20 Prozent der Kosten, maximal 1200 Euro. Sie sollten aber die Sanierung auf mehrere Jahre verteilen. Schließlich können Sie jedes Jahr 20 Prozent Ihrer Handwerkerkosten bis zu 1200 Euro steuerlich geltend machen.

>>>Alle Teile unserer Steuer-Serie finden Sie HIER<<<

Quelle: Protokolliert von Barbara Brandstetter
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