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12.02.12

Leser-Frage

Wann darf die Polizei ein Auto umparken?

Auch ordnungsgemäß geparkte Autos können auf Abschleppwagen landen. Fahrzeughalter sollten den Parkplatz regelmäßig kontrollieren.

© picture alliance / dpa
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Frage: Mein Auto wurde abgeschleppt, obwohl ich es ordnungsgemäß abgestellt hatte. Als ich bei der Polizei anrief, erklärte man mir, es sei "umgesetzt" worden. Bei der angegebenen Adresse stand mein Auto – ohne Ticket, Vermerk oder Bescheid. Muss ich jetzt mit Folgekosten rechnen? Wann ist es rechtens, ein Auto umzuparken?

Antwort: Es kommt immer wieder vor, dass an sich ordnungsgemäß geparkte Autos auf einem Abschleppwagen landen – etwa wenn kurz nach dem Parken wegen Straßenbauarbeiten oder Umzügen mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Für diese Schilder ist eine Vorlaufzeit von 72 Stunden ausreichend.

Die Gerichte gehen davon aus, dass urlaubsbedingt abwesende Autobesitzer dafür sorgen müssen, dass der Parkplatz regelmäßig von beauftragten Personen auf Änderungen der Beschilderung kontrolliert wird. Muss das Fahrzeug weg, ist das "Umsetzen" auf einen freien zulässigen Parkplatz in der Nähe das Mittel der ersten Wahl. Umsetzen ist billiger als Abschleppen, aber vor allem in Großstädten aus Mangel an Stellplätzen eher selten. Abgeschleppt wird – regional unterschiedlich – entweder auf eine Freifläche außerhalb der Stadt, eine Polizeiverwahrstelle oder den Hof eines Abschleppunternehmens.

Den genauen Ort erfährt der Autofahrer nur auf Nachfrage bei der Polizei. Wird ein Auto umgesetzt, wird es für den Fahrzeughalter teuer: Zu Abschleppkosten ab 100 Euro kommen rund 50 Euro Verwaltungsgebühren und zum Teil noch eine Geldbuße von bis zu 35 Euro für einen Verkehrsverstoß.

Auslagen für Telefonate oder Wachpersonal müssen Autofahrer jedoch nicht übernehmen und können sie gegebenenfalls von der Rechnung streichen.

Markus Schäpe ist Leiter Verkehrsrecht beim ADAC

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