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28.10.11

Schokolade

Lindt verliert erneut im Streit um seinen Goldhasen

Es geht um das Markenrecht am Goldhasen: Seit Jahren bekämpfen sich die Schokohasen-Hersteller Lind & Sprüngli und Riegelein. Einmal wurde sogar Beweismaterial verspeist.

Verbraucherzentrale Hamburg

Auch in diesem Cordon bleu ist ein Käseimitat enthalten. Auch ...

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Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli hat im Markenrechtsstreit um seinen Schoko-Goldhasen zum dritten Mal eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Berufung von Lindt zurück.

Das Unternehmen wollte es der im fränkischen Cadolzburg ansässigen Confiserie Riegelein verbieten lassen, weiterhin ähnlich aussehende Goldhasen zu produzieren und zu vertreiben. Sie könnten zu leicht verwechselt werden, lautete das Argument. Der Hasen-Streit läuft schon seit fast zehn Jahren.

Beide Hasen werden in Goldfolie eingewickelt. Der Lindt-Hase trägt allerdings ein rotes Halsband mit einem Glöckchen, während der etwas niedrigere Riegelein-Hase ein braunes Halsband aufgedruckt bekommt. Das Landgericht Frankfurt hatte keine Verwechslungsgefahr gesehen. Am Oberlandesgericht nannte der 6. Zivilsenat noch keine Gründe für sein Urteil.

"Reichen Sie doch bitte mal den Hasen rüber." Diese Bitte war wieder mehrfach im Gerichtssaal zu hören. Je zwei Hasen von Riegelein und Lindt saßen einträchtig nebeneinander vor den Vertretern der beiden Firmen. Dazu kamen noch diverse BGH-Goldhasen, die vom Gericht sorgsam in einer Pappschachtel verwahrt wurden.

Beweismittel wurde gegessen

Man ist vorsichtig geworden seit jenem Missgeschick, das dafür verantwortlich gemacht wird, dass der Bundesgerichtshof zum zweiten Mal das Urteil des OLG-Senates zur Neuverhandlung zurückverwiesen hatte. Damals war einer der Goldhasen, der quasi als Beweis- und Anschauungsmaterial der Akte "beigefügt" worden war, "verloren" gegangen.

Vermutlich hatte eine ahnungslose Naschkatze auf der Geschäftsstelle eines der beteiligten Gerichte das Schoko-Tier seiner ursprünglichen Bestimmung zugeführt. Jedenfalls ließ die Zivilprozessordnung es nicht zu, dass kurzfristig ein neuer Hase von Riegelein in das Verfahren eingeführt werden konnte. Lindt war damit erneut auf der Verliererstraße.

Meinungsumfrage zum Goldhasen

So gütig und harmlos der sitzende Lindt-Hase auch dreinschaut, die Schoko-Hersteller aus Kilchberg bei Zürich kennen keinen Spaß. Um die Verwechslungsgefahr zu dokumentieren, starteten sie sogar eine Meinungsumfrage, kam gestern in der Verhandlung heraus. Man zeigte Passanten auf der Straße einen nackten Riegelein-Hasen ohne Namenszug. Und siehe da, mindestens 60 Prozent der Befragten gaben an, das sei doch wohl ein Lindt-Goldhase. Das beeindruckte auch die Richter des 6. Zivilsenats.

Richter Roland Vorbusch zog es daraufhin vor, seine Skepsis auf formale Belange zu reduzieren. Der Lindt-Goldhase sei im Jahr 2000 EU-weit geschützt worden. Also könne es schlecht möglich sein, nun ein Verbot eines ähnlichen Hasen nur auf die Bundesrepublik zu begrenzen.

Auch das jüngste Urteil des OLG könnte dennoch nicht das Letzte sein: "Auch jetzt ist selbstverständlich die Revision beim Bundesgerichtshof möglich", sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.

Quelle: dpa/woz
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