Urteil
Gericht hält E-Postbrief nicht für verbindlich
So verbindlich wie der klassische Brief sollte die E-Post sein. Das sah ein Gericht anders und untersagte der Deutschen Post den Slogan.
Die Deutsche Post darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet". Das entschied das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).
Die Werbung erwecke nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich mit dem E-Postbrief versendet werden können, erklärten die Verbraucherschützer. Dies sei jedoch nicht immer der Fall. So sei etwa bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrags die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Der Brief müsse dabei eigenhändig unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift, gilt die Erklärung als nicht abgegeben.Verbraucher können durch die falsche Annahme, elektronische Post sei so verbindlich wie ein Brief, Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden.
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