Leserfrage
Wer haftet für die Schäden durch Schlaglöcher?
Nach dem extrem kalten Wetter tauchen überall Schlaglöcher auf. Aber wer bezahlt mir den eventuellen Schaden am Auto?
Prinzipiell kommt eine Haftung der Kommunen, Länder oder sonstiger Straßenbaulastträger für Beschädigungen, welche auf den schlechten Straßenzustand zurückzuführen sind, in Betracht. Dabei handelt es sich jedoch um eine Haftung aufgrund einer "Verkehrssicherungspflicht". Die Straßenbenutzer müssen nach geltender Rechtsprechung die Straße so hinnehmen, wie sie sich darstellt und ihr Verhalten den Straßenverhältnissen anpassen.
Der Verkehrssicherungspflichtige muss daher lediglich Gefahren ausräumen oder zumindest davor warnen. Es gibt somit keinen Anspruch auf einen gefahrenfreien Straßenzustand. Mit gewissen Straßenbeschädigungen müssen Kraftfahrer rechnen. Auch können sich die Gemeinden durch das Aufstellen von Warnschildern von ihrer Haftung befreien. Bei schmalen Nebenstraßen bedarf es nicht einmal solcher Warnschilder. Anders ist dies auf Autobahnen oder sonstigen Verkehrsadern.
In einem Fall vor dem OLG Celle wurde etwa eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten auf einer stark frequentierten Straße bejaht, trotz Warnschildern und Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier kann den Geschädigten aber ein Mitverschulden treffen. Ob und in welcher Höhe eine Haftung für die Straßenbaulastträger besteht, ist im Einzelfall zu prüfen. Den geschädigten Autofahrern bleibt nur zu raten, am Unfallort den Schaden am Fahrzeug, die Beschaffenheit der Straße und das Fehlen von Warnschildern zu dokumentieren.
Rechtsanwalt Frank Häcker ist Mitglied im Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
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