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03.12.10

Kapitalanlage

Weiteren Immoblienfonds drohen Finanzklemmen

Die Deka Bank warnt vor Kapitalabflüssen aus Immobilienfonds bevor die gesetzliche Haltepflicht in Kraft tritt.

© picture-alliance / Sammy Minkoff/augenklick
Das Sony Center am Potsdamer Platz in Berlin

Noch mehr offene Immobilienfonds drohen im nächsten Jahr eingefroren zu werden. Das wurde jetzt bei der Anhörung zur Branchenreform im Finanzausschuss des Bundestages deutlich. Dabei warnte DekaBank-Vorstandsmitglied Matthias Danne vor hohen Mittelabflüssen, sollte die im Gesetz vorgesehene zweijährige Kündigungsfrist auch für Altanleger gelten. In diesem Fall "würde ein nicht unerheblicher Teil der Kunden" ihr Geld abziehen, sagte Danne.

Diese Gefahr sieht auch Sonja Knorr, Analystin der Ratingagentur Scope: "Erhalten Altanleger keinen Bestandsschutz, könnte es zu massiven Verkäufen kommen." Weil in diesem Fall weitere Fonds gesperrt werden könnten, rät die Expertin vor Neuengagements vorerst ab: "Sparer sollten abwarten, wie das Gesetz ausfallen wird." Auch Nils Nauhauser - Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - empfiehlt "Anlegern, die kurzfristige Verluste vermeiden wollen, Investments in offene Fonds zurückzustellen, bis das Gesetz in Kraft getreten ist." So seien sie davor gefeit, dass ihr Fonds eingefroren werde und seine Immobilien abwerten müsse, um Objekte losschlagen zu können.

Die 87 Milliarden Euro schwere Branche steckt in der größten Krise ihrer 51-jährigen Geschichte. Nach massiven Mittelabflüssen sind drei Anlagevehikel so schwer angeschlagen, dass sie nun abgewickelt werden müssen. Zuvor waren die Bürotürme und Einkaufszentren zum Teil massiv abgewertet worden. Die Sparer verloren dadurch bislang bis zu 50 Prozent ihres investierten Kapitals. Dennoch konnten die Fonds nicht genügend Immobilien losschlagen, um wieder auf die Beine zu kommen. Weiteren sieben Fonds droht dieses Schicksal. Sie sind wegen Liquiditätsproblemen eingefroren und müssen ebenfalls aufgelöst werden, wenn sie nicht 2011 oder 2012 frisches Geld in die Kasse bekommen. Mehr als eine Million Anleger sind deshalb im Moment von ihrem investierten Kapital im Gesamtwert von rund 23 Milliarden Euro abgeschnitten. Sie können ihre Anteile lediglich über die Börsen verkaufen, müssen dabei aber Wertabschläge von bis zu 30 Prozent hinnehmen.

Um weiteren Krisen vorzubeugen, will die Bundesregierung eine Mindesthaltepflicht von zwei Jahren sowie daran anschließende Kündigungsfristen von bis zu 24 Monaten einführen. Privatanleger sollen in dieser Zeit maximal 5000 Euro pro Monat aus den Fonds entnehmen dürfen. Bislang können Anleger börsentäglich ihr gesamtes Geld aus den Fonds abziehen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Nach dem Entwurf würden die Kündigungsfristen und eingeschränkten Rücknahmemöglichkeiten auch bereits investierte Anleger treffen.

Ohne Bestandsschutz für Altsparer drohe "ein systemisches Rückgaberisiko", warnte Danne jetzt im Finanzausschuss. "In den neun Monaten zwischen der voraussichtlichen Verkündigung des Gesetzes im März nächsten Jahres und dessen Inkrafttreten mit Beginn 2012 könnten viele Anleger ihre Mittel noch abziehen", sekundiert Andreas Fink vom Fondsverband BVI. Bislang mussten nur Fonds von Anbietern ohne große Bankenmutter eingefroren werden. Hingegen konnten die Kapitalanlagegesellschaften von Commerzbank und Deutscher Bank sowie der Sparkassenanbieter DekaBank und die Union Investment Real Estate (UIR) aus dem Lager der Genossenschaftsbanken dank des breiten Filialnetzes die Krise bisher erfolgreich meistern. Den Beratern in den Niederlassungen der Banken und Sparkassen gelang es, Mittelrücknahmen von Altanlegern durch Engagements neuer Sparer mehr als zu kompensieren.

Dannes Warnung zeigt, dass sogar der Branchenprimus trotz des breiten Sparkassen-Netzes daran zweifelt, ohne Bestandsgarantie für Altanleger seine Fonds erfolgreich durch das nächste Jahr bringen zu können. Mit insgesamt 19,8 Milliarden Euro verwaltet die DekaBank das größte Volumen in dieser Anlageklasse.

Dass die Befürchtungen nicht unberechtigt sind, zeigen die jüngsten BVI-Zahlen. Danach zogen Anleger im Oktober 353 Millionen Euro aus den Branchenprodukten ab. Am härtesten traf es die Commerzbank-Tochter Commerz Real, die 328 Millionen Euro verlor.

Möglicherweise fällt die Gesetzesreform sogar schärfer aus als bislang geplant. Die Bundesbank, deren Urteil Gewicht in der Politik hat, fordert eine generelle Kündigungsfrist. Sie soll umso länger dauern, je weniger Liquidität ein Fonds vorhält. Sonst bestehe die Gefahr, dass Anleger trotz Mindesthaltedauer und der auf 24 Monate begrenzten Rücknahmevorgabe erneut in Scharen ihr Geld abziehen. "Es wäre nicht ausgeschlossen, dass es in einigen Jahren wieder zu einer Welle von Fondsschließungen kommt", plädieren die Zentralbanker für eine Reform nach eidgenössischem Vorbild. In der Schweiz gilt für offene Fonds eine generelle Kündigungsfrist von einem Jahr.

Scope-Analystin Knorr empfiehlt, Engagements in offenen Fonds grundsätzlich nur als langfristiges Investment zu tätigen. "Wegen der geringen Renditen und des Ausgabeaufschlags von fünf Prozent sollte der Anlagehorizont bei diesen Produkten mindestens fünf, besser zehn Jahre betragen."

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