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18.10.10

Light-Tarife

Jetzt kommen die billigen Kfz-Versicherungen

Die Kfz-Versicherer haben sich was neues ausgedacht: Bei vielen gibt es jetzt besondere Spartarife – die aber auch weniger Leistung bringen.

© ZB/DPA
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The same procedure as last year, Miss Sophie? - The same procedure as every year, James! Freddie Frinton, Darsteller des leicht trotteligen Butlers James und Schöpfer des hierzulande als Silvesterklassiker bekannten Sketches "Dinner for One", hätte wohl seine reine Freude am alljährlich wiederkehrenden Wetteifern der Autoversicherer gehabt.

Jedes Jahr von September bis November bereiten die Assekuranzen Leckerbissen in Form von Frühbucherrabatten, Zusatzleistungen oder schlicht niedrigen Prämien zu, um sich gegenseitig Kunden abspenstig zu machen. Die meisten Versicherungsnehmer können ihre bestehende Police schließlich bis Ende November kündigen, um sich dann ab Januar über einen besseren und vielleicht auch günstigeren Tarif zu freuen. Auch 2011 können Verbraucher mehrere hundert Euro sparen - trotz der durchschnittlich steigenden Preise.

In diesem, für die Kfz-Versicherungsbranche schwierigen, Jahr werfen viele Unternehmen abgespeckte Tarife auf den Tisch - niedrigere Prämie bei weniger Leistung. Autofahrer sollten diese Light-Produkte aber mit Vorsicht genießen und die Bedingungen genau auseinander nehmen.

Mehr denn je gilt, dass nicht der Preis alleine den Ausschlag zum Anbieterwechsel geben sollte. Seit Jahren hat sich die Autoversicherungsbranche eine Preisschlacht geliefert und dabei einzelne Wettbewerber bis an den Rand der Existenz getrieben. So mussten sich beispielsweise 50.000 deutsche Kunden der ins Schlingern geratenen Ineas-Versicherung (Lady-Car-Online) zum 1. September 2010 einen neuen Versicherer suchen.

Bezogen auf den Preis sind sich alle einig: Autofahren insgesamt ist in den vergangenen zwölf Monaten überdurchschnittlich teurer geworden. Für Benzin müssen Verbraucher heute 8,7 Prozent mehr zahlen als noch vor einem Jahr, die Kfz-Versicherungsprämien sind gestiegen und werden weiter klettern. ADAC und Statistisches Bundesamt ermittelten in ihrem Autokosten-Index in diesem Jahr ein Plus von 6,4 Prozent. Die auf Kfz-Versicherer spezialisierte Unternehmensberatung Nafi hat immerhin eine Prämiensteigerung von durchschnittlich drei Prozent ausgemacht.

Über die Entwicklung der einzelnen Verträge, die dem jeweiligen Kunden angeboten werden, sagen diese Zahlen jedoch außer der Tendenz kaum etwas aus. Da hilft nur der individuelle Vergleich. "Insbesondere ihre günstigsten Tarife haben die Assekuranzen überdurchschnittlich angehoben", sagt Ivana Höltring, Nafi-Geschäftsführerin. Und die Versicherer, die schon immer eher das mittlere oder höhere Preisniveau innehatten, erlauben sich nun teilweise Absenkungen.

Ihren Basistarif, der bereits im vergangenen Jahr bei Teilkasko und Vollkasko zu den günstigsten gehörte, wird die HDI24 beispielsweise zwar mit jeweils etwa zehn Prozent überdurchschnittlich anheben, doch kann sich das Angebot trotzdem an der Spitze der Günstigen behaupten. Und ähnlich sieht es bei den Angeboten der HUK24 aus. Insgesamt rücken die Prämien für Policen im unteren und mittleren Preissegment in diesem Jahr damit enger zusammen.

Abstriche bei den "Light"-Tarifen

In den Topf mit leistungsschwacheren Light-Tarifen von großen Unternehmen wie R+V, Generali oder auch der Ergo-Online-Tochter ErgoDirekt, hat jetzt auch die WGV mit dem Tarif "Himmelblau" ein Light-Produkt geworfen. Wer wegen des Preises auf die Mager-Varianten schielt, der sollte sich bewusst sein, welche Abstriche er damit macht: Die meisten der abgespeckten Tarife leisten zumeist bei grober Fahrlässigkeit lediglich nach der gesetzlichen Quotenregelung.

Assekuranzen können nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung zwar nicht mehr vollständig verweigern, aber je nach Schwere der Schuld kürzen. Wer also - mager abgesichert - aus Versehen eine rote Ampel mitnimmt und so einen Unfall verursacht, der ist mit mindestens 50 Prozent Anteil dabei.

Anders bei den Vollwert-Tarifen, hier verzichten die Versicherer in der Regel auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. "Nur wer unter Alkohol oder Drogen fährt und einen Unfall baut, fällt bei uns auf die gesetzliche Regelung zurück", sagt Alois Schnitzer von der HUK.

Mager-Tarife kommen auf gringere Deckungssummen

Einen schalen Geschmack hinterlassen auch die niedrigen Haftpflichtsummen einiger Versicherungs-Light-Produkte. Nicht alle - Himmelblau etwa ist hier eine Ausnahme und setzt 100 Mio. Euro Schutz an. "Gute Tarife am Markt bieten eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Und eine Begrenzung für Personenschäden sollte acht Mio. Euro Leistung pro geschädigter Person und Schadenfall möglichst nicht unterschreiten", sagt Daniel Dodt vom Vergleichsportal Toptarif. Viele der Mager-Tarife sind jedoch gerade mal mit 50 Mio. dabei.

Unterschiede zwischen den Tarifen sind zudem in der Tierschadenhaftung zu erkennen: Den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz gegen Kollision mit Haarwild haben viele Assekuranzen in ihren Standardtarifen facettenreich angesättigt. Zwischen der fadesten Regelung, einer Beschränkung ausschließlich auf Haarwild, und der körperreichsten, dem Eingreifen der Police bei Unfällen mit Tieren aller Art, gibt es eine schier ausladende Fülle.

Immer mehr die Regel, nicht nur bei den günstigsten Angeboten ist, dass sich Kunden gegen Prämiennachlass eine Partnerwerkstatt des Versicherers mit auftischen lassen. Wer einen Kaskoschaden beheben lassen möchte, hat dann keine andere Wahl als eine Werkstatt seiner Assekuranz aufzusuchen. Immerhin bis zu 20 Prozent ihrer Kosten können Versicherte einsparen, wenn sie sich so binden, hat Toptarif errechnet. "Kunden sollten dann auf ein entsprechend gut ausgebautes Werkstattnetz achten", sagt Dodt.

Feste Partnerwerkstätten

Genauso wie bei der Bindung an feste Partnerwerkstätten bleibt es letztendlich jedem Autofahrer selbst überlassen, ob er sich für einen Light-Tarif entscheidet oder für die Vollfett-Variante. Und dass ohne große Gefahr, denn die gesetzlichen Mindestregelungen sind im Versicherungsrecht weitgehend verbraucherfreundlich. Wer jedoch einen Neuwagen versichern möchte, sollte sich ausrechnen, was er bei einem eventuellen Totalschaden nach einer Fahrt über die rote Ampel verlieren könnte - die meisten Autofahrer entscheiden sich dann für das leistungsstarke Modell.

Immerhin, diese Bindung ist nicht auf ewig. Bis zum nächsten Herbst werden sich die Assekuranzen wieder neue Köstlichkeiten ausdenken und das Werben um die Kunden beginnt von vorne. Autofahrer können sich dann wieder die für sie passenden Rosinen rauspicken - wie jedes Jahr.

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