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29.09.10

Heizstromversorger

Verbraucher erhalten 27 Millionen Euro zurück

Das Kartellamt fordert mehr Markt beim Strom für Nachtspeicherheizungen. Die Anbieter erstatten den Verbrauchern Millionen Euro.

© picture-alliance/ dpa
Nachtspeicherheizung

Viele Nutzer von Heizstrom über Nachtspeicher können mit Rückzahlungen und transparenteren Preisen rechnen. Insgesamt sollen rund 530.000 Kunden von 13 relativ teuren Versorgern einen Betrag von 27,2 Millionen Euro zurückerhalten. Das Bundeskartellamt war gegen 17 Heizstromversorger wegen der Preis- und Wettbewerbslage in einem Verfahren vorgegangen. Als Resultat verpflichteten sich die betroffenen Unternehmen sowie eine Vielzahl von weiteren Heizstromversorgern zu marktöffnenden Maßnahmen, wie das Bundeskartellamt in Bonn berichtete. Dazu gehört eine transparente Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet, die jetzt erstellt werden muss.

Heizstrom sind Stromlieferungen für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. In Deutschland setzen knapp zwei Millionen Haushalte (rund vier Prozent aller Wohnungen) Strom als Heizmittel ein. Die Anbieter sind in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten praktisch ohne Wettbewerber. Anders als auf dem Markt für normalen Haushaltsstrom gibt es nach Angaben des Kartellamts auf dem Heizstrommarkt zahlreiche Marktzutrittsschranken für neue Anbieter. Die Verbraucher haben auch keine Möglichkeit zum Wechsel des Anbieters.

Trotz deutlich gestiegener Kosten für die Einspeisung erneuerbarer Energien haben viele Heizstromversorger ihre Preise im Jahr 2010 bisher nicht erhöht. Es sei jedoch voraussichtlich 2011 mit höheren Heizstrompreisen zu rechnen, berichtete das Kartellamt.

Durch die nun durchgesetzten Verbesserungen werde alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert, erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. "Das Bundeskartellamt erhofft sich hiervon eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher."

Die Analyse des Bundeskartellamts zeigte, dass einige Unternehmen vergleichsweise moderate Margen erwirtschaften und manche Unternehmen ihre Kosten nicht decken können. Die vergleichsweise teuren Versorger haben sich zu finanziellen Kompensationen der Kunden verpflichtet. Dies wird entweder durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen oder durch Verzicht auf Preiserhöhungen erfolgen.

Das Bundeskartellamt hatte insgesamt 18 Heizstromversorger und sieben preisgünstige Vergleichsunternehmen hinsichtlich der Erlös- und Kostensituation in den Jahren 2007 bis 2009 untersucht und somit mehr als 70 Prozent des an Privatkunden gelieferten Heizstroms erfasst. Ein Verfahren dauert noch an. Alle übrigen 24 Unternehmen sowie weitere in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes fallende Unternehmen haben sich nach Angaben der Behörde verpflichtet, marktöffnende strukturelle Maßnahmen umzusetzen.

Die Analyse des Bundeskartellamts zeigte, dass einige Unternehmen vergleichsweise moderate Margen erwirtschaften und manche Unternehmen ihre Kosten nicht decken können. Die vergleichsweise teuren Versorger haben sich zu finanziellen Kompensationen der Kunden verpflichtet. Dies wird entweder durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen oder durch Verzicht auf Preiserhöhungen erfolgen.

Quelle: dpa/woz
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