23.01.13

BGH-Urteil

Bagatellmängel machen noch kein Montagsauto

Autokäufer müssen Nachbesserungen an ihrem Fahrzeug hinnehmen und dürfen nicht vom Kauf zurücktreten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Bagatellmängel nicht sicherheitsrelevant sind.

Foto: picture alliance / dpa

Autowerkstatt: Händler dürfen Mängel an Autos nachbessern
Autowerkstatt: Händler dürfen Mängel an Autos nachbessern

Selbst viele Bagatellmängel machen aus einem neuen Fahrzeug noch kein Montagsauto. Die Käufer müssen in solchen Fällen Nachbesserungen des Autohändlers hinnehmen und haben keinen Anspruch auf sofortigen Kaufrücktritt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied.

Bagatellmängel sind demnach Probleme, die allein die Optik und Ausstattung, aber nicht die technische Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs betreffen. (Az: VIII ZR 140/12)

Im aktuellen Fall hatte der Kläger ein neues Wohnmobil zum Preis von knapp 134.000 Euro gekauft und wegen mehr als 20 Mängeln binnen eines Jahres drei Mal in die Werkstatt des Händlers gebracht.

Sachmängel "im Bereich der Unerheblichkeit"

Ein weiteres Jahr später rügte er 15 neue Mängel. Weil deren Beseitigung laut einem von ihm in Auftrag gegebenen Gutachten rund 5500 Euro kostete, wollte der Mann vom Kauf mit der Begründung zurücktreten, das Wohnmobil sei wegen der vielen Mängel ein Montagsauto und er zum Rücktritt ohne weiteren Versuch der Fehlerbehebung berechtigt.

Der BGH wies die Revision des Mannes zurück und bestätigte die Auffassung der Vorinstanz. Sie hatte darauf verwiesen, dass Reparaturkosten für die zuletzt behaupteten Sachmängel lediglich drei Prozent des Kaufpreises ausmachten und damit "deutlich im Bereich der Unerheblichkeit" liegen würden. Dies spreche ebenfalls gegen die Bewertung des Wohnmobils als Montagsauto.

Quelle: AFP/dma
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