15.01.13

Berliner Tunnel-Raub

Schließfachbesitzer haben schlechte Karten

Der spektakuläre Einbruch in den Tresorraum der Berliner Volksbank könnte bitter für deren Kunden werden: Viele Institute haften laut Geschäftsbedingungen nur bis zur Höhe von wenigen Tausend Euro.

Quelle: Reuters
15.01.13 2:05 min.
Die Täter konnten den spektakulären Einbruch in eine Volksbankfiliale in Berlin-Steglitz ungestört vorbereiten, weil sie einen Stellplatz mit Rolltor in der benachbarten Garage gemietet hatten.

Der Coup war offenbar gut geplant. Über einen 45 Meter langen Tunnel sind die Täter in den Tresorraum einer Berliner Volksbank eingestiegen - und konnten immerhin ein Drittel der vermieteten Schließfächer ausräumen. Gold, wertvolle Dokumente, Schmuck, vielleicht sogar Geld hatten Kunden dort sicher verwahren wollen.

Ersetzt bekommen werden sie wohl nur einen Teil. Die Geschäftsbedingungen der Banken setzen den Ansprüchen der Kunden klare Grenzen. Wer eine Extra-Versicherung abgeschlossen hat, hat etwas bessere Karten - doch nur wenn die Versicherungssumme hoch genug gewählt ist und sie den Wert des Inhalts des Schließfachs nachweisen können.

Die Nachfrage nach Schließfächern ist in den letzten Monaten stark gestiegen. Das ist kein Wunder, denn in Krisenzeiten stecken immer mehr Menschen ihr Geld in Sachwerte. Und die wollen sicher verwahrt sein.

Einfach zu Hause in die Schublade sollte man seine Gold- und Silberschätze nicht liegen lassen. Rund 140.000 Wohnungseinbrüche gab es im vergangenen Jahr in Deutschland. Sie sind trauriger Alltag. Bankeinbrüche sind dagegen relativ selten.

Ein Schließfach ist nicht billig - ab 30 Euro im Jahr gibt es eine kleine Sicherheitsschublade bei der Bank. Da passt dann jedoch allenfalls eine Aktensammlung hinein.

Keine einheitlichen Regelungen bei Geldhäusern

Ein Nachteil von Bankschließfächern ist zudem, dass der Versicherungsschutz in der Regel auf 5000 bis 20.000 Euro beschränkt ist. Dazu kommt: Bargeld ist meist nicht versichert. Viele Allgemeine Geschäftsbedingungen untersagen das Einlagern. Übrigens oft nicht nur von Bargeld, sondern auch von Edelmetallen.

Es gibt extra Edelmetall-Schließfächer - teils bei Banken, teils bei Edelmetallhäusern. Auch die sind derzeit gefragt: "Bei pro aurum sind mehr als 70 Prozent der Schließfächer ausgebucht", heißt es beim Berliner Edelmetallhaus.

Standard-Vertragsbedingungen für Schließfächer bei Banken gibt es nicht - weder für den Mietpreis, noch für eine Versicherung des Inhalts. "Kunden können sich über die jeweiligen Bedingungen in den AGB und dem Preis-Leistungsverzeichnis beziehungsweise in den Bedingungen zum Schließfachvertrag informieren", heißt es auf Anfrage der Berliner Morgenpost bei der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Dachverband der deutschen Banken und Sparkassen.

Bei den meisten Geldhäusern kann der Kunde mit der Eröffnung seines Schließfachs denn auch auch eine Versicherung abschließen. Wie viel die kostet, hängt vom Wert des Inhalts ab.

Versicherungsschutz keinesfalls automatisch gegeben

Während die Volks- und Raiffeisenbanken meist Verträge mit der "hauseigenen" R+V-Versicherung anbieten, hat das Gros der Privatbanken nach Angaben des Bankenverbandes die AXA Versicherung zum Partner.

Sparkassen sind nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbands nicht an einen festen Assekuranz-Partner gebunden - in der Regel würde den Kunden aber ein öffentlicher Versicherer als Vertragspartner angedient.

Egal ob ein Versicherungsschutz bereits im Mietpreis enthalten oder extra einzukaufen ist: Der Kunde muss darauf achten, bis zu welcher Höhe er die im Fach liegenden Wertsachen ersetzt bekommt. Grundsätzlich verpflichtet sich die Bank nur, die Wertgegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

Die Gefahren trägt letztendlich der Kunde

Ist der Bank im Falle eines Einbruchs, eines Raubes aber auch wenn es zur Zerstörung durch eine Überschwemmung oder ein Feuer kommt, kein Verschulden nachzuweisen, geht der Kunde leer aus.

Selbst wenn die Bank haften muss: die meisten Geschäftsbedingungen begrenzen die Haftung auf eine Höhe von wenigen Tausend Euro. Wie bei der Inanspruchnahme einer Versicherung besteht auch hier das Problem nachzuweisen, wie viel der Inhalt wert war. Es bleibt, Quittungen und Belege zu sammeln - und an einem sicheren Ort, nicht dem Schließfach, zu verwahren.

Hoffnung kann die Hausratversicherung machen

Wer nichts (oder nicht alles) von Bank oder Schließfachversicherung ersetzt bekommt, der kann mit seiner Hausratversicherung Glück haben. Schäden durch Einbruchdiebstähle sind von ihr umfasst. Auch wenn es außerhalb der eigenen Wohnung zum Versicherungsfall kommt, kann die Police daher greifen. Über die Außenversicherung sind auch Gegenstände geschützt, die sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befinden.

"Allerdings muss ganz genau geprüft werden, was die Police leistet", heißt es etwa bei der AachenMünchener. Umfang wie auch Dauer des Versicherungsschutzes für Gegenstände außerhalb der Wohnung unterschieden sich erheblich. Grundvoraussetzung ist, dass die Gegenstände dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder zumindest deren Gebrauch dienen. Außerdem haben viele Policen ebenfalls Haftungsobergrenzen.

Dazu kommt, dass auch hier der Schaden nachgewiesen werden muss. Bei der AachenMünchener zeigt man sich aber kulant: "Sind Anschaffungsbelege für Schmuck nicht mehr vorhanden, sind auch alternative Wege möglich, um Dinge zu belegen - beispielsweise Zertifikate oder Familienfotos, auf denen Schmuckstücke zu erkennen sind."

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