28.12.12

Schadstoffausstoß

Staat senkt 2013 Zuschuss für Rußpartikelfilter

Der Staat senkt im neuen Jahr die Förderung für den Einbau von Rußpartikelfiltern. Wer schadstoffarm fahren möchte, muss sich mit dem Einbau sputen, den Antrag kann man noch bis Mitte Februar stellen.

Foto: dpa-tmn

Der Zuschuss bei der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern beim Diesel sinkt im kommenden Jahr
Der Zuschuss bei der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern beim Diesel sinkt im kommenden Jahr

Auch im kommenden Jahr bezuschusst der Staat die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. Allerdings gibt es dann nur noch eine Zuzahlung 260 Euro statt bisher 330 Euro. Antragsteller müssen eine Reihe von Punkten beachten.

Wurde der Filter allerdings noch bis zum 31. Dezember 2012 eingebaut, können Autobesitzer noch den alten Satz von 330 Euro beantragen. Dies muss dann allerdings bis spätestens zum 15. Februar passieren.

Filter zum Nachrüsten gibt es ab 600 Euro, dazu kommen die Einbaukosten. Die Förderung gibt es für ältere Autos, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge wie etwa Transporter. Gefüllt ist der Fördertopf für 2013 mit 30 Millionen Euro.

Welche Vorteile hat die Nachrüstung?

Die Filter verringern den Schadstoff-Ausstoß. Diesel-Fahrer können damit in Städte mit Umweltzonen fahren. Zudem steigt der Wiederverkaufswert nachgerüsteter Fahrzeuge.

Für das Förderprogramm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Antragstellung läuft ausschließlich über ein Formular auf der Internetseite der Behörde. Dieses muss nach dem Ausfüllen ausgedruckt und und per Post unterschrieben an das Amt geschickt werden – inklusive einer Kopie des Fahrzeugscheins.

In dem Fahrzeugschein muss bereits der Einbau des Filters vermerkt sein. Das erledigt die zuständige Zulassungsbehörde bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Werkstatt.

Das Förderprogramm läuft spätestens zum 31. Dezember 2013 aus. Die letzten Anträge können bis zum 15. Februar 2014 beim BAFA eingereicht werden, allerdings nur für Filter, die 2013 eingebaut wurden.

Für Filter, die 2012 eingebaut wurden, gilt die Frist bis zum 15. Februar 2013. Laut BAFA war der Fördertopf für 2012 schon im Sommer leer. Das Geld für Anträge, die danach gestellt wurden, wird aus dem Bundeshaushalt 2013 bezahlt.

Das Antragsformular für den Zuschuss zum nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Quelle: AFP/woz
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