18.12.12

Versorgungsengpass

Arzneimittelhersteller geben Lieferprobleme zu

Bei teils lebenswichtigen Medikamenten könnten in Deutschland Engpässe auftreten: In jedem fünften Fall müssen Patienten laut einer Untersuchung auf schlechtere Medikamente umgestellt werden.

Die Arzneimittelhersteller haben nach eigenen Angaben Lieferschwierigkeiten bei einigen Medikamenten. Diese könnten kurzfristig sein, aber auch längere Zeiträume umfassen, schreiben sie in einem Brief an Gesundheitspolitiker im Bund und in den Ländern, aus dem die "Frankfurter Rundschau" zitiert.

Die Hersteller gaben allerdings auch zu, dass nicht jede Lieferschwierigkeit auch einen Versorgungsengpass verursache. In den allermeisten Fällen gebe es Alternativmedikamente.

Hersteller verweisen auf Kostendruck

Als Ursache nennen die Hersteller dem Bericht zufolge neben einer unerwartet hohen Nachfrage nach Medikamenten auch Qualitätsprobleme in der Produktion und eingeschränkte Kapazitäten. Hinzu komme ein "zunehmender Kostendruck im Arzneimittelbereich, der die Hersteller zur Nutzung aller Möglichkeiten der Effizienzsteigerung bei der Herstellung" zwinge.

Dieser führe zur Konzentration auf wenige Hersteller und zur Produktion an preisgünstigen Standorten vielfach außerhalb der Europäischen Union.

Viele Arzneimittel nicht verfügbar

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat laut "Frankfurter Rundschau" bei einer Erhebung in 100 Kliniken festgestellt, dass in nur einem Monat im Schnitt 25 Arzneimittel gar nicht oder nur in zu geringen Mengen zur Verfügung standen. Das seien vier bis sechs Prozent der eingesetzten Präparate.

Patienten hätten in jedem fünften Fall auf medizinisch schlechtere Präparate umgestellt werden müssen. Oft gehe es um Medikamente zur Krebsbehandlung oder um Antibiotika.

Quelle: dpa/cat
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Tipps zum Sparen in der Apotheke
  • Riesiges Sparpotenzial

    Rund 14 Arzneimittel hat jeder Deutsche im vergangenen Jahr durchschnittlich vom Arzt verordnet bekommen. 488 Euro kosteten diese verschreibungspflichtigen Medikamente pro Person. Den Großteil dafür übernimmt die Krankenkasse, doch gesetzlich Versicherte müssen sich mit Zuzahlungen von zehn Prozent, mindestens aber fünf Euro pro Medikament beteiligen. Hinzu kommen durchschnittlich 51 Euro, die jeder Bundesbürger jedes Jahr für freiverkäufliche Medikamente ausgibt. Da kommt am Ende des Jahres einiges zusammen. Doch es gibt Möglichkeiten, zu Sparen.

  • Verschreibungspflichtige Medik

    Für verschreibungspflichtige Medizin ist ein Preisvergleich nicht möglich – und auch die im europäischen Ausland ansässigen Versandapotheken dürfen nun keine größeren Rabatte oder Boni auf eingereichte Verordnungen mehr geben. Kleine Nachlässe aber sind erlaubt. Oft gibt es Gutscheine, für die freiverkäufliche Medikamente oder Kosmetika erworben werden können. Ungeklärt ist bislang, ob Mini-Rabatte pro Rezept oder pro verordnetem Medikament eingeräumt werden dürfen. Wettbewerbshüter haben ein misstrauisches Auge drauf, seit einer Entscheidung des BGH 2010. Hier warten alle Seiten auf ein klärendes höchstrichterliches Urteil. Solange können Patienten die gewährten Rabatte allerdings nutzen.

  • Freiverkäufliche Medikamente

    Für freiverkäufliche Medikamente wurde 2004 die Preisbindung aufgehoben. Seither können Apotheken Preise selbst festlegen und müssen sich nicht an Empfehlungen der Hersteller halten. Vor allem Versandapotheken, nicht nur ausländische, geben erhebliche Preisvorteile von bis zu 50 Prozent. Über Portale wie Medizinfuchs.de oder Medipreis.de können Patienten Preise vergleichen.

  • Steuern

    Die Ausgaben für Medikamente und medizinisch notwendige Behandlungen können steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden – allerdings gilt das erst abzüglich einer vom Verdienst abhängigen zumutbaren Belastung. Wie der BFH jüngst entschieden hat, fallen unter diese Position in der Steuerererklärung auch die zehn Euro Praxisgebühr, die gesetzlich Versicherte im Quartal für Arztbesuche zahlen müssen.

  • Generika

    Gerade im Sortiment der freiverkäuflichen Arzneimittel gibt es eine große Auswahl an Nachahmer-Medikamenten, so genannten Generika. Sie enthalten die gleichen Wirkstoffe wie das Originalpräparat, sind aber deutlich billiger. Über die Möglichkeit, ein günstigeres Arzneimittel mit derselben Wirkung zu kaufen, sollte ein Apotheker aufklären. Generika gibt es auch im verschreibungspflichtigen Bereich – hierüber muss dann aber der Arzt Bescheid wissen. So lassen sich zumindest Zuzahlungen reduzieren.

  • Zuzahlungsbefreiung

    Übersteigen die Kosten für notwendige Arzneimittel, Zuzahlungen und weitere Verordnungen eine bestimmte finanzielle Belastungsgrenze, können Patienten bei ihrer Kasse Zuzahlungsbefreiung beantragen. Als Belastungsgrenze gelten zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei Chronikern hingegen liegt die Grenze bei einem Prozent.

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