17.10.12

Banken-Rettungsfonds

Steuerzahler soll nicht für SoFFin-Verluste haften

Die deutschen Geldhäuser sollen weitere zwei Jahre lang Hilfen aus dem staatlichen Rettungsfonds SoFFin in Anspruch nehmen können. Neu ist: Eine Bankenabgabe soll die Verluste des Fonds decken.

Foto: dpa

Blick über die Frankfurter Bankentürme: Eigentlich sollte der in der Finanzkrise errichtete SoFFin Ende 2012 wieder geschlossen werden. Allerdings verzögert sich die Errichtung eines EU-weiten Bankenrettungsfonds voraussichtlich bis 2015
Blick über die Frankfurter Bankentürme: Eigentlich sollte der in der Finanzkrise errichtete SoFFin Ende 2012 wieder geschlossen werden. Allerdings verzögert sich die Errichtung eines EU-weiten Bankenrettungsfonds voraussichtlich bis 2015

Für künftige Verluste des staatlichen Banken-Rettungsfonds SoFFin sollen die Geldhäuser selbst haften und nicht mehr die Steuerzahler. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg bringen will. Demnach wird der Fonds, der strauchelnde Banken mit bis zu 480 Milliarden Euro durch Garantien und Kapitalspritzen stützen kann, auch 2013 und 2014 seine Tore geöffnet halten.

Eigentlich sollte der in der Finanzkrise errichtete SoFFin Ende 2012 wieder geschlossen werden. Allerdings verzögert sich die Errichtung eines EU-weiten Bankenrettungsfonds voraussichtlich bis 2015. Für die bereits aufgelaufenen Milliardenrisiken in den SoFFin-Büchern sollen weiter die Steuerzahler allein geradestehen.

Banken können giftige Werpapiere auslagern

Im Zuge des Stresstests der EU-weiten Bankenaufsicht EBA im vergangenen Winter – bei dem es auch deutsche Wackelkandidaten gegeben hatte – war der 2010 schon einmal geschlossene SoFFin von der Bundesregierung nochmals für ein Jahr reaktiviert worden. Er kann den Banken Garantien für ihre Geldbeschaffung von bis zu 400 Milliarden Euro geben und weitere 80 Milliarden für Aktienkäufe oder andere Kapitalmaßnahmen einsetzen.

Zudem können Banken problematische Wertpapiere oder ganze Geschäftsfelder, die ihre Bilanz vergiften, in Bad Banks beim SoFFin auslagern. Davon haben die Hypo Real Estate und die WestLB mit Problemanlagen in einem Nominalvolumen von insgesamt über 250 Milliarden Euro Gebrauch gemacht. Die Portfolien waren bis Ende 2011 auf gut 200 Milliarden Euro abgebaut worden. Außerdem hält der SoFFin noch Kapitalanteile von insgesamt 19,8 Milliarden Euro, davon 6,7 Milliarden bei der Commerzbank und 9,8 Milliarden Euro bei der HRE-Gruppe.

Wie hoch die Verluste aus der Abwicklung der Papiere am Ende sein werden, wird sich erst zeigen, wenn der SoFFin seine Arbeit endgültig beendet hat. Für die Altrisiken sollen auch nach dem neuen SoFFin-Gesetz die Steuerzahler haften. Für neue Fälle ab 2013 sollen dagegen die Banken herangezogen werden, die bereits eine Bankenabgabe in einen anderen Fonds zahlen, der die Restrukturierung und Abwicklung von Pleite-Banken flankieren soll. In Kreisen hieß es, dieses Geld solle künftig auch zum Ausgleich für SoFFin-Verluste verwendet werden können. Aktuell werde aber nicht mit neuen Hilfsanträgen gerechnet. Auch in diesem Jahr haben sich keine neuen Banken beim SoFFin gemeldet.

Versicherer können nicht beim SoFFin anklopfen

Dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf zufolge scheiden die Versicherungen aus dem Kreis der SoFFin-Antragsberechtigten aus. Sie werden auch nicht durch die Bankenabgabe belastet, die in den Restrukturierungsfonds fließt, der wie der SoFFin von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet wird. In den Kreisen hieß es, dass die Bankenabgabe Ende dieses Jahres gut eine Milliarde Euro eingebracht haben dürfte. Dieser Betrag bleibt aus rechtlichen Gründen für den Restrukturierungsfonds reserviert. Erst ab 2013 auflaufende Beiträge können auch für den SoFFin verwendet werden. Die Höhe der Abgabe orientiert sich an der Größe und der Vernetzung des jeweiligen Geldinstituts.

Wann der SoFFin letztlich geschlossen und seine Gewinne und Verluste saldiert werden, soll dem Gesetzentwurf zufolge der Bundestag festlegen. Da einige Papiere Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren haben, dürfte die Abrechnung auf sich warten lassen.

Quelle: Reuters/nib
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