12.09.12

Konto-Überziehung

Länder wollen Dispozinsen gesetzlich begrenzen

Banken bekommen zwar billig Geld, doch sie geben dies nicht an die Kunden weiter. Mehrere Bundesländer machen jetzt Druck auf die Bundesregierung, endlich eine Obergrenze für Dispozinsen zu schaffen.

Foto: picture-alliance/ dpa

Konto überzogen? Dann muss der Bankkunde derzeit hohe Überziehungszinsen zahlen
Konto überzogen? Dann muss der Bankkunde derzeit hohe Überziehungszinsen zahlen

In der Debatte um eine gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen erhöhen Sozialdemokraten und Grüne den Druck auf die Bundesregierung. Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg hat eine Bundesratsinitiative zur Zinsbegrenzung von Überziehungskrediten auf den Weg gebracht.

"Banken geben günstige Zinsen, die ihnen von der Europäischen Zentralbank eingeräumt werden, nicht an die Verbraucher weiter", erklärte der Stuttgarter Minister für Finanzen und Wirtschaft, Nils Schmid (SPD). Sie profitierten vom derzeitigen System. Im Bundesrat soll die Initiative des Landes Baden-Württemberg am 21. September vorgestellt werden.

Gegenwärtige Rechtslage schützt Kunden nicht ausreichend

Im Durchschnitt werden nach Angaben von Schmid bis zu zwölf Prozent Zinsen für einen Überziehungskredit erhoben. "Dies ist nicht gerechtfertigt. Es fällt weder erhöhter Bearbeitungsaufwand an, noch gibt es höhere Ausfallquoten", sagte er laut Mitteilung. Allein mit mehr Transparenz lasse sich der Verbraucherschutz hier nicht erreichen. "Daher ist es an der Zeit, dass die Zinshöhe zugunsten der Verbraucher gesetzlich begrenzt wird", unterstrich der Landesminister in Stuttgart. Die gegenwärtige Rechtslage schütze die Bankkunden nicht ausreichend.

Deckelung auf Basis des Euribor

Auch die Verbraucherminister der Länder werden auf Initiative des rot regierten Hamburgs über einen Schutz vor überhöhten Dispozinsen diskutieren. Die Bundesregierung soll auf der Konferenz in Hamburg aufgefordert werden, einen Deckel beispielsweise auf Basis des Drei-Monats-Euribor-Zinssatzes plus einem noch nicht näher bestimmten Prozentsatz festzulegen.

Der Antrag, der von den sechs Bundesländern Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Brandenburg getragen wird, ist voraussichtlich am Freitag Thema auf der Ministerkonferenz.

Verbraucherschutz: Wettbewerb funktioniert nicht

"Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren bei Kontoüberziehung nicht vom niedrigen Zinssatz, zu dem Banken selbst Geld aufnehmen können, sondern müssen vielfach unverhältnismäßig hohe Dispozinsen zahlen", sagte die Hamburger Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Der Wettbewerb funktioniere hier offensichtlich nicht. Deshalb wolle man eine gesetzliche Deckelung der Zinsen für Dispo- beziehungsweise Überziehungszinsen erreichen. Zuvor hatte die "Rheinische Post" über den Antrag berichtet.

Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) forderte zudem, die Banken müssten bei längeren Überziehungszeiten der Kunden gesetzlich zur Hilfe verpflichtet werden – etwa durch eine Schuldnerberatung oder ein Angebot für einen günstigeren und dauerhaften Kredit.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist für eine gesetzliche Deckelung. Auch die Stiftung Warentest hatte vor wenigen Monaten kritisiert, dass die Dispozinsen noch viel zu hoch seien.

Aigner lehnt Obergrenze ab

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) lehnt eine gesetzliche Obergrenze ab und setzt auf mehr Transparenz. Aigner verlangt, dass die Geldinstitute volle Transparenz schaffen und so mehr Wettbewerb entsteht. Nötig seien umfassende Informationen und Vergleichsmöglichkeiten. Bei einem gesetzlichen Deckel bestehe die Gefahr, dass sich die Institute dieser Obergrenze annähern und es damit unter dem Strich zu einer Erhöhung der Zinslast kommen könnte, bekräftigte ein Sprecher des Bundesministeriums.

In einer Studie für das Ministerium hätten Experten unter anderem vorgeschlagen, dass die Banken ihre Frühwarnsysteme ausbauen. Es gebe bei vielen Häusern einen internen Alarm, wenn ein Konto längere Zeit im Minus ist. Das könnten sie an die Kunden weitermelden.

Quelle: dpa/mol
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