31.08.12

EU-Schuldenkrise

Bundesbank-Chef trotzt den EZB-Manövern

Innerhalb des EZB-Direktoriums ist der Ankauf von Staatsanleihen aus Schuldenstaaten umstritten. Vor allem Bundesbankpräsident Weidmann hadert damit. Sein Amt will er deshalb aber doch nicht aufgeben.

Foto: REUTERS

Bundesbankpräsident Jens Weidmann will in seinem Amt weiter für den Euro kämpfen
Bundesbankpräsident Jens Weidmann will in seinem Amt weiter für den Euro kämpfen

Vor der Ratssitzung der Europäischen Notenbank (EZB) in der kommenden Woche wächst die Nervosität – und das nicht nur unter Investoren und Notenbankern.

Den Höhepunkt bildeten am Freitag Gerüchte, wonach Bundesbank-Präsident Jens Weidmann in den vergangenen Wochen offenbar mehrfach erwogen haben soll, das Handtuch zu werfen. Wie die Berliner Morgenpost aus gut informierten Kreisen erfuhr, gab es hingegen keine ernsthaften Überlegungen, inmitten der Euro-Krise den Rücktritt einzureichen. Die Bundesbank lehnte eine Stellungnahme dazu ab.

Weidmann selbst hatte bereits am Montag in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" auf eine entsprechende Frage erklärt, dass ein Rücktritt für ihn derzeit nicht in Frage kommt: "Ich kann meiner Aufgabe am besten gerecht werden, wenn ich im Amt bleibe. Ich will dafür arbeiten, dass der Euro genauso hart bleibt, wie die Mark es war."

Weidmann kritisiert die EZB

Der Bundesbank-Präsident war zuletzt mehrfach als harscher Kritiker an der aktuellen Krisenpolitik der EZB aufgetreten. Im Rat der Notenbank gilt er damit als weitgehend isoliert.

EZB-Präsident Draghi hatte Anfang August ein weiteres Anleiheankaufprogramm für Schuldenstaaten in Aussicht gestellt. Details dazu dürfte die EZB nach ihrer Ratssitzung in der kommenden Woche bekannt geben.

Bereits das erste, von Draghis Vorgänger Jean-Claude Trichet ins Leben gerufene Programm hatte die deutschen Währungshüter entsetzt und schließlich zum Rücktritt des früheren Bundesbank-Präsidenten Axel Weber und des einstigen deutschen EZB-Chefökonomen Jürgen Stark geführt.

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Was die EZB darf und was nicht
  • Aufgaben

    Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Euro-Staaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern. Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.

  • Ziel

    Die „Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank“ hält fest: Das „vorrangige Ziel“ des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei „die Preisstabilität zu gewährleisten“. Zudem sollen die Zentralbanken „die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union“ unterstützen, „soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist“.

  • EZB-Rat

    Der EZB-Rat kann demnach „mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden“, die er bei Beachtung dieser Vorgaben „für zweckmäßig hält“. Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.

  • Finanzierung

    Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die „Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ legt in Artikel 123 fest: „Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.“

  • Unabhängigkeit

    Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): „Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.“

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