26.08.12

Anstehendes Urteil

Steuervorteil der Ehe steht vor radikalem Umbau

Durch das sogenannte Ehegattensplitting entgehen dem Staat jährlich rund 15 Milliarden Euro. Nun steht das System auf dem Prüfstand. Von einer neuen Regelung dürften Gutverdiener profitieren.

Foto: Getty Images

Nochmal genau durchrechnen: Lohnt sich das Ehegattensplitting?
Nochmal genau durchrechnen: Lohnt sich das Ehegattensplitting?

Im ganzen Land gingen zuletzt wieder Schwule und Lesben auf die Straße, um für ihre Rechte zu demonstrieren. Eines ihrer Ziele könnte kurz vor seiner Verwirklichung stehen: Das Ehegattensplitting auch für sie, wenn sie in eingetragener Lebenspartnerschaft leben.

Das Bundesverfassungsgericht dürfte dazu 2013 ein positives Urteil fällen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die steuerliche Benachteiligung homosexueller Paare für grundgesetzwidrig erklärt wird.

Zuvor hatten die Verfassungsrichter gleichgeschlechtlichen Paaren schon mit Blick auf Hinterbliebenenrente, Erbschafts- und Grunderwerbsteuer sowie beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen gleiche Rechte eingeräumt.

Die Einschätzung teilt die Regierung in zwei Lager. Die einen fordern, das erwartete Urteil für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu nutzen und auch eingetragenen Lebenspartnern das Ehegattensplitting zu gewähren.

Die anderen wollen Steuervorteile stattdessen lieber nicht mehr an den Trauschein, sondern an die Zahl der Kinder geknüpft sehen und schlagen daher ein Familiensplitting vor. Doch beide Modelle haben überraschend viel gemeinsam. Vor allem Gutverdiener-Paare mit unterschiedlich hohen Einkünften profitieren.

Noch senkt das Ehegattensplitting die Steuerbelastung

Zurzeit ist es hierzulande so: Das Ehegattensplitting senkt die Steuerbelastung für steuerlich gemeinsam veranlagte Paare unabhängig davon, ob Kinder in der Familie leben oder nicht. Anders als bei zwei Singles rechnet der Finanzbeamte bei gemeinsam veranlagten Eheleuten erst die Einkünfte beider Eheleute zusammen, teilt den Gesamtbetrag durch zwei – und errechnet erst dann die gemeinsame Einkommensteuer.

Insgesamt lässt sich der Staat durch die Regelung rund 15 Milliarden Euro jährlich entgehen. Mehr als 15.000 Euro können gemeinsam veranlagte Paare durch das Splitting pro Jahr sparen. Dafür muss das Paar aber rund 500.000 Euro im Jahr nach Hause bringen – und es spart auch dann nur so viele Steuern, wenn einer von beiden praktisch nichts verdient.

Denn je ungleicher die Einkommen beider Partner, desto mehr profitieren sie gemeinsam vom Splitting. Verdienen beide gleich viel, haben sie keinen Vorteil. Daher gilt vielen das Splitting auch als nicht mehr zeitgemäß: Es begünstigt Paare mit einem Verdiener – unabhängig davon, ob es Kinder hat.

Konkret: Verdient ein Ehepartner jährlich 30.000 und der andere 10.000 Euro im Jahr, errechnet der Finanzbeamte die Steuer anhand eines Einkommens von 20.000 Euro und verdoppelt den Steuerbetrag anschließend. Das Paar hätte also für das vergangene Jahr 5402 Euro Einkommensteuern gezahlt.

Das Ehegattensplitting verschafft diesem ungleich verdienenden Paar einen Steuervorteil von 538 Euro. Verdienen dagegen beide Partner 20.000 Euro, rechnet sich die Hochzeit zumindest steuerlich nicht. Ob verheiratet oder nicht: Die gemeinsame Steuersumme ist gleich.

Wahl der Steuerklasse

Für viele attraktiv ist die Möglichkeit von Verheirateten, eine für sie günstige Steuerklasse für den Lohnsteuerabzug zu wählen. Für die Höhe der Steuer ist letztlich auch das ohne Bedeutung – angestellte Paare können sich mit der Kombination der Lohnsteuerklassen III und V eine Art Steuerstundung verschaffen – dadurch, dass der gut verdienende Partner mit der gering besteuerten Klasse III wenig und der schlecht verdienende Partner mit der Steuerklasse V verhältnismäßig hohe Steuern zahlt.

Am besten, Paare legen das Geld aber gleich zurück, um die bei vielen gemeinsam veranlagten Paaren üblichen Nachzahlungsforderungen ausgleichen zu können. Wer in etwa gleich viel verdient, für den ist die Steuerklassenkombi IV und IV günstiger. Für ungleich verdienende Ehepaare, die sich böse Überraschungen ersparen wollen, gibt es zudem seit 2010 das Faktorverfahren zur Steuerklasse IV.

Die Lohnsteuerlast kommt dabei der tatsächlichen Einkommensverteilung der Ehepartner näher und berücksichtigt bereits die Entlastung durch Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben- oder Vorsorgepauschale.

Ehepaare können also mit etwas Glück Steuern sparen oder bekommen sie zumindest gestundet. Den rechtlichen Rahmen für das derzeitige Splitting, sowie die Möglichkeit günstige Lohnsteuerklassen zu wählen, liefert der Grundgesetzartikel zum Schutz von Ehe und Familie. Dass die obersten Richter diesen Vorteil nun auch eingetragenen Lebenspartnern zugestehen, gilt mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung als sicher.

Folgekosten des Urteils

Größte Sorgen der Politiker dürften nun die Folgekosten des Urteils sein. Werde das Splitting auf Lebenspartner erweitert, entgingen dem Fiskus Steuereinnahmen von jährlich rund 30 Millionen Euro, schätzen Experten. Und wenn dann gar eine Hochzeitswelle gut verdienender schwuler und lesbischer Paare einsetzte, könnte sich das fälschlich als so familienfreundlich gepriesene Modell des Familiensplittings durchsetzen.

Das ist zur Überraschung vieler nicht so familienfreundlich, wie es aussieht. Im französischen Modell des Familiensplittings verteilt sich die Steuer nicht einfach auf mehr Köpfe und sinkt so drastisch – es ist komplizierter. Während beide Eltern – ob verheiratet oder nicht – steuerlich voll als Person zählen, fallen die ersten beiden Kinder nur je zur Hälfte ins Gewicht. Erst ab dem dritten zählt jedes weitere Kind voll. Alleinerziehende erhalten den Splittingfaktor 1,5.

Für Familien kaum lohnend ist das Familiensplitting in Frankreich aber dadurch, dass eine mögliche Steuerersparnis deutlich begrenzt ist – für das erste und zweite Kind auf jährlich maximal 2159 Euro, für den dritten sowie jeden weiteren Spross auf 4318 Euro. "Vergleicht man Frankreich und Deutschland, stellt man fest, dass Familien mit einem oder zwei Kindern hierzulande besser dastehen", sagt Katharina Wrohlich vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin.

Das macht die Einführung eines Familiensplittings eher unwahrscheinlich. Auch Einkommen steuerfrei zu lassen, bringe Familien mit geringem Einkommen nichts, weil sie ohnehin nur wenig oder keine Steuern zahlen, sagt Frank Hechtner, Juniorprofessor an der FU Berlin. "Sie würden mit dem Kindergeld besser dastehen."

Ihnen dürfte mit Familiensplitting zumindest kein Nachteil gegenüber dem Status quo entstehen.

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