19.08.12

Ratgeber

Handy-Versicherungen – Nur wenn nichts schiefgeht

Handypolicen bieten lückenhaften Schutz und am liebsten nur einmal pro Jahr. Im wiederholten Schadensfall schicken einige Versicherer mit der Versicherungsleistung gleich die Kündigung mit.


Versicherungen für Smartphones im Vergleich
Versicherungen für Smartphones im Vergleich

Wer heute durch Großstädte geht, sieht sie in Bussen, Bahnen, an Zebrastreifen und im Park: Smartphones. Das Mobilfunkgerät von heute ist ein Alleskönner. Mit ihm lassen sich E-Mails schreiben, Termine checken, Geld überweisen, Tickets buchen. Es hat allerdings auch seinen Preis. Neue Modelle gibt es ab 200 Euro, gerne kosten sie aber auch das Zwei- Drei- oder sogar Vierfache. Da liegt der Gedanke nicht fern, für das Smartphone eine spezielle Versicherung abzuschließen.

Doch egal ob man die Police über den Mobilfunkanbieter, den Händler oder einen Versicherungsvertreter angeboten bekommt: Sie lohnt keinesfalls immer. Die Liste mit Ausschlussgründen für eine Ersatzleistung, die die Gesellschaften aufgestellt haben, ist lang. Zumal oft ohnehin nur Schadenfälle gedeckt sind, bei denen bereits die Hausratpolice einspringt. Versicherungsexpertin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät daher von den Handypolicen ab: "Die Handyversicherung ist keine existenziell wichtige Versicherung."

Handyversicherungen bieten wenig Schutz

Wer sein Smartphone dennoch versichern lassen will, sollte sich nicht blenden lassen. Denn oft steckt weniger Schutz dahinter, als man vermutet: Viele Versicherer bieten zum Beispiel Diebstahlschutz an. Das gilt aber nur, wenn das Handy in einem verschlossenen Raum, Auto oder Spint liegt.

Wer also in der U-Bahn von einem Taschendieb beklaut wird, der sieht keinen Cent. Bei manchen Versicherern spielt gar die Uhrzeit des Diebstahls eine Rolle. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Vodafone und Handyschutz24 beispielsweise steht: Der Versicherungsfall tritt nur ein, wenn der Dieb zwischen 6 und 22 Uhr zuschlägt.

Hausratsversicherung deckt Handydiebstahl oft ab

Solche Einschränkungen kann der Verbraucher umgehen, indem er eine andere Versicherung abschließt, die große Teile des Schutzes der Handyversicherung abdeckt: Die Hausratversicherung kommt für Diebstähle im Haus auf.

Wer eine zusätzliche Police abschließt, kann den Schutz auf das Auto erweitern. Auch andere Versicherungsfälle wie Blitzschlag, Brand- und Feuchtigkeitsschäden sowie Schäden, die aus einer Naturkatastrophe resultieren (Überschwemmungen, Erdbeben), deckt die Hausratsversicherung ab, allerdings nur, wenn man die jeweiligen Zusatzpolicen wählt.

Leistung der Versicherung richtet sich nach Zeitwert

Wenn das Mobilfunkgerät jedoch aus der Hand fällt und in tausend Teile zerbirst, springt nur die Handyversicherung ein. Der Verbraucher bekommt dann ein Ersatzgerät oder Geld. Bei O2 geht das besonders schnell: Wird der Schaden vor 16 Uhr gemeldet, erhält der Kunde noch am nächsten Tag ein Ersatzgerät. Die Höhe der Leistung richtet sich bei den meisten Versicherungen nach dem Zeitwert des Handys, der oft unter dem Anschaffungswert liegt. Wer also gehofft hat, ein gleichwertiges Gerät oder den Kaufpreis von der Versicherung erstattet zu bekommen, schaut in die Röhre.

Zeitwertberechnungen unterscheiden sich

Der Zeitwert des Handys lässt sich nur schwer bestimmen. Bei manchen Versicherungen muss der Verbraucher einen Gutachter heranziehen. "Der kostet viel Geld", sagt Weidenbach. Andere Gesellschaften haben in ihren Versicherungsbedingungen Tabellen, in denen der Kunde den Zeitwert seines Handys ablesen kann.

Die unterscheiden sich: Bei Easycard und den über Media Markt abgeschlossenenVersicherungen fällt der Neuwert des Handys nach sechs Monaten auf 80 Prozent und nach einem Jahr auf 60 Prozent herab. Bei Handyschutz24 verliert das Handy langsamer an Wert: Nach einem Jahr 20 und nach dem zweiten 40 Prozent.

Versicherungen oft mit Selbstbehalt

Zusätzlich zum Wertverlust muss der Verbraucher im Schadensfall häufig noch einen Selbstbehalt hinnehmen. Der variiert zwischen 15 und 60 Euro; Die Axa-Tochter Assona verlangt bei ihrem Tarif Myprotect 25 Prozent des Zeitwerts.

Zudem sind die Leistungen der Versicherungen gedeckelt: Je nach Höhe der Versicherungsprämie liegt die Höchstleistung je Schadensfall zwischen 200 und 1200 Euro. Beim Angebot über Vodafone gilt hingegen Wiederbeschaffungswert minus Selbstbehalts als Grenze.

Bei all diesen Beschränkungen muss der Versicherte aufpassen, dass er nicht mehr zahlt, als er überhaupt von der Versicherung bekommt: Bei einer Prämie von sieben Euro und einem Selbstbehalt von 50 Euro, hat der Verbraucher nach anderthalb Jahren 176 Euro gezahlt.

Beträgt der Zeitwert seines Mobilfunkgeräts noch 80 Prozent des Neuwerts und kostete das Handy mal 200 Euro, bekommt er 160 Euro oder ein Gerät mit diesem Wert. Insgesamt hat er also mit Versicherung 16 Euro mehr gezahlt als ohne. Allenfalls für teure Geräte lohnt also eine solche Versicherung.

Versicherungen wollen unliebsame Kunden loswerden

Die Telekom versucht Kunden mit dem "Lost and Found Service" ihres Versicherers zu locken. Der zahlt dann einen Finderlohn von 50 Euro an denjenigen, der das verlorene Handy wiederfindet. Handyschutz24, Assona und O2 haben sich etwas anderes einfallen lassen: Sie erstatten bei ihren hochpreisigen Tarifen im Fall eines Diebstahl des Handys die Telefonkosten, die der Dieb verursacht – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.

Andere Versicherungen haben Vorkehrungen getroffen, um unliebsame Kunden loszuwerden: O2 und Vodafone kündigen zum Beispiel automatisch, wenn ein Versicherungsfall zwei Mal im Jahr eintritt. Alle anderen haben solche Bestimmungen nicht – zumindest nicht schwarz auf weiß.

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