14.08.12

Beitragssenkung

Von der Leyen gibt im Rentenstreit nach

Im Streit über die Rentenpläne von Arbeitsministerin von der Leyen zeichnet sich ein Kompromiss ab. Der Beitrag wird per Gesetz gesenkt, die Zuschussrente wird als eigenes Gesetz auf den Weg gebracht.

Foto: DPA
Ursula von der Leyen
Arbeitsministerin von der Leyen erreichte mit der Teileinigung zumindest ihr Etappenziel, dass sie mit ihren Plänen zur Bekämpfung von Altersarmut nicht unbegrenzt von der FDP hingehalten wird

Im Streit über die Rentenpolitik hat die Bundesregierung den Weg für eine Entlastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern um etwa sechs Milliarden Euro im kommenden Jahr freigemacht. Mit einer Teileinigung stellten das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium sicher, dass die Senkung des Beitragssatzes von 19,6 auf voraussichtlich 19,0 Prozent des Bruttolohns auch vom Bundesrat nicht gestoppt werden kann.

Die Beitragssenkung werde vom Streit über die Zuschussrente abgekoppelt und voraussichtlich Ende August als eigenes Gesetz im Kabinett auf den Weg gebracht, verlautete aus dem Ressort von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Ministerin erhielt im Gegenzug die Zusage, dass die Koalitionsspitzen demnächst über ihren Entwurf für eine Zuschussrente entscheiden.

Von der Leyen erreichte damit zumindest ihr Etappenziel, dass sie mit ihren Plänen zur Bekämpfung von Altersarmut nicht unbegrenzt von der FDP hingehalten wird. Für Neurentner sollen Minirenten ab 1. Juli 2013 auf bis zu 850 Euro aufgestockt werden.

Entscheidung bis Ende Oktober

Die FDP sperrt sich dagegen ebenso wie die Arbeitgeber mit der Begründung, dass die Zuschussrente von den Beitragszahlern finanziert werde. Bei Altersarmut handele es sich aber um ein gesellschaftliches Problem, für das die Steuerzahler aufkommen müssten.

Von der Leyen bekräftigte in der "Passauer Neuen Presse", dass Beitragssenkung und Zuschussrente zusammengehörten. "Die technischen Voraussetzungen für die Beitragssatzsenkung können frühzeitig geschaffen werden", sagte von der Leyen. "Aber die Bekämpfung von Altersarmut und die Entlastung der Wirtschaft gehören politisch zusammen." Sie erwarte, dass bis spätestens Ende Oktober positive Entscheidungen zur Zuschussrente gefallen seien.

Beitragssenkung als Gesetz

Entgegen den Gepflogenheiten wird die Beitragssenkung in ein Gesetz gepackt statt wie üblich in eine Rechtsverordnung. Für die Bundesregierung hat dies den Vorteil, dass die Beitragssenkung vom Bundesrat nicht gestoppt werden kann: Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, für die Verordnung wäre eine Mehrheit im Bundesrat erforderlich gewesen. Diese wäre aber fraglich, da Schwarz-Gelb dort keine eigene Mehrheit hat.

Zudem meutern auch CDU-geführte Landesregierungen gegen die Beitragssenkung. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU) bekräftigte im "Handelsblatt", es sei "geradezu absurd, jetzt den Beitragssatz kurzfristig auf den niedrigsten Stand seit 1995 zu senken". Wichtiger sei es, den Beitragssatz langfristig zu stabilisieren.

Nach geltendem Recht ist die Beitragssenkung im kommenden Jahr vorgeschrieben, weil die Rücklagen der Rentenversicherung Ende dieses Jahres die Schwelle von 25 Milliarden Euro bei weitem überschreiten.

Quelle: Reuters/sara
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