22.07.12

Verbraucher-Tipps

Die Folgen der Neckermann-Pleite für Kunden

Verbraucher stehen bei Firmeninsolvenzen meist hinten auf der Liste der Gläubiger. Nun ist auch der Versandhändler Neckermann pleite. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Kunden.

Foto: DPA
Neckermann
Kunden stöbern in der Neckermann-Zentrale in Frankfurt am Main nach günstigen Angeboten: Der Versandhändler musste inzwischen Insolvenz anmelden

Seit April hatten die Manager bei Neckermann um eine Sanierung des 62 Jahre alten Unternehmens gerungen. Ohne Erfolg. Dem Eigentümer der Neckermann.de GmbH, US-Finanzinvestor Sun Capital, war der Umbau zu teuer. Nun ist der Versandhändler pleite.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Frege erklärte allerdings: "Kunden können bei neckermann.de weiter einkaufen." Der Versand bestellter Produkte soll spätestens ab dieser Woche wieder planmäßig erfolgen. Dennoch stellen sich für die Kunden einige Fragen:

Was wird aus bestellter Ware?

Neckermann hat erklärt, den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu wollen. Grundsätzlich gilt deswegen nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen: Wer bestellt hat, muss auch beliefert werden. Bei endgültiger Eröffnung einer Insolvenz sollten aber Ansprüche aus Anzahlungen oder etwa Gutscheinen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

"Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, ist es gesetzlich verpflichtet, Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht anzumelden", sagt Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung des Online-Shop Zertifizierer Trusted Shops. Dann werde ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der unter anderem die Aufgabe habe, das verbleibende Vermögen zu verwalten.

Ist nicht mehr genug Geld vorhanden, um das Insolvenzverfahren überhaupt zu eröffnen, ist bereits klar, dass der Kunde keine Ansprüche mehr gegen das Unternehmen durchsetzen kann. Es werde dann keine Ware mehr geliefert. Föhlisch: "Ist die Ware allerdings bereits auf dem Weg zum Kunden, kann er diese in jedem Fall behalten."

Was passiert mit Vorauszahlungen und vereinbarten Ratenzahlungen?

Laut der Verbraucherzentrale Sachsen gehen An- und Vorauszahlungen bei einer Insolvenz im schlimmsten Fall in die Konkursmasse über. "Es bleibt dem Kunden nichts anderes übrig, als seine Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden", sagt Föhlisch.

Der Insolvenzverwalter kann aber entscheiden, ob solche teilweise erfüllten Geschäfte noch abgewickelt werden. Lehnt der Insolvenzverwalter dies jedoch ab, besteht für Verbraucher nur die Hoffnung, aus der Konkursmasse befriedigt zu werden.

Verbraucher sind jedoch nachrangige Gläubiger. Kunden, die Waren auf Raten gekauft haben, müssen allerdings weiter zahlen. Auch auf Rechnung erworbene Ware muss bei Erhalt bezahlt werden.

Welche Gewährleistung gilt für bestellte Produkte?

Grundsätzlich sind Verbraucher beim Kauf eines Produkts für zwei Jahre durch die gesetzliche Gewährleistung gegen Sachmängel geschützt. Dieser Anspruch gilt gegenüber dem Händler – also Neckermann – trotz Insolvenz. Die Pflicht erlischt laut Verbraucherzentrale Sachsen jedoch, wenn die Firma endgültig ihren Geschäftsbetrieb aufgibt.

Auch Föhlisch warnt: "Bei den Gewährleistungsansprüchen handelt es sich um ein großes Problem. Das Unternehmen wird wahrscheinlich nicht im Stande sein, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen."

Gegebenenfalls kann auch während einer Insolvenz damit gerechnet werden, dass Fehler an Produkten behoben werden. Allerdings ist die Lage bei Insolvenzen häufig unübersichtlich. Auch mit Gewährleistungsansprüchen stehen Kunden am Ende der Gläubiger-Liste.

Was gilt für die Rückgabe?

Wer Ware zurückgeben möchte, etwa weil sie nicht gefällt oder nicht passt, sollte vorsichtig sein. Föhlisch: "Möchte der Käufer von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, sollte er beachten, dass das zwar möglich ist, dass er aber eventuell kein Geld erstattet bekommt."

Der Jurist empfiehlt daher, die Ware eher zu behalten und gegebenenfalls anderweitig zu verkaufen.

Besteht neben der Gewährleistung auch weiter Garantie?

Ja. Denn hier handelt es sich um einen Haftungsanspruch, den der Verbraucher gegenüber dem Hersteller eines Produkts hat – also nicht gegenüber dem Händler Neckermann. "Glück im Unglück", sagt Föhlisch.

Hersteller geben Garantien für ihre Waren teils für viele Jahre über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ab. Dadurch wollen sie das Vertrauen der Kunden in ihre Produkte stärken. Dieses Versprechen bleibt von der Insolvenz Neckermanns und seiner ungewissen Zukunft unberührt.

Quelle: AFP/got/cat
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