Reisevermittler
EuGH stärkt Kundenrechte bei Online-Buchungen
Das automatische Mitbuchen von Zusatzleistungen ist nun auch bei Vermittlern von Reisen verboten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Bislang galt das Verbot nur für Airlines.
Reisevermittler dürfen beim Internet-Verkauf von Flugtickets nicht automatisch kostenpflichtige Zusatzleistungen hinzufügen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem entsprechenden Urteil die Rechte der Kunden gestärkt.
Im konkreten Fall hatte eine deutsche Verbraucherschutzvereinigung gegen den Vermittler ebookers.com geklagt. Der schließt bei Ticketbuchungen automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis ein.
Bisher galt die Richtlinie nur für Airlines
Für die Kunden ist es bislang erforderlich, die Versicherung wegzuklicken (Opt-out). Im vergangenen Herbst wurde in der EU eine Richtlinie verabschiedet, die dieses Verfahren den Fluglinien untersagt.
Erlaubt ist nur, dass entsprechende Leistungen angeboten, aber vom Kunden selbst angeklickt werden müssen (Opt-in). Durch das EuGH-Urteil gilt dies nun auch für die Vermittler von Flugreisen.
















