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02.12.08

Eingefrorene Depots

Immobilienfonds widersetzen sich Finanzaufsicht

Auf Druck der Finanzaufsicht BaFin müssen offene Immobilienfonds ihre Zahlungen an die meist älteren Kunden stoppen – dadurch könnten zehntausende Senioren finanziell in Schwierigkeiten geraten. Doch die Gesellschaften zeigen der Behörde die kalte Schulter: Sie wollen weiterhin zahlen.

© DPA
Auf Druck der Finanzaufsicht BaFin müssen offene Immobilienfonds ihre Zahlungen an die meist älteren Kunden stoppen.

Nach der Schließung von offenen Immobilienfonds müssen deren Anleger nun um ihre regelmäßigen Auszahlungen bangen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auch Auszahlungspläne, die nach der Schließung von zwölf Fonds fortgesetzt worden waren, gestoppt. Die Fortsetzung sei investmentrechtlich nicht möglich, sagte Behördensprecherin Anja Engelland und bestätigte damit einen Bericht der "Financial Times Deutschland".

Dennoch wollen die drei Fondsgesellschaften Degi, KanAm und SEB ihre Auszahlpläne nach Angaben von Morgenpost Online weiter bedienen. Außerdem habe die BaFin die Gesellschaften nur aufgefordert, die Auszahlungen einzustellen, aber keinen rechtsverbindlichen Bescheid erlassen. Die BaFin-Sprecherin bestätigte in diesem Punkt. "Sollten Gesellschaften davon abweichen, müsste die BaFin dies im Wege des Verwaltungsrechts durchsetzen", sagte Engelland der AP.


Wegen massiver Mittelabflüsse haben zurzeit zwölf offene Immobilienfonds in Deutschland die Rücknahme der Anteile ausgesetzt. Nach Kenntnisstand des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) hatten sechs davon Auszahlungspläne von der Schließung ausgenommen. Nach Ansicht der BaFin widerspricht dies allerdings dem investmentrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Anlegern.

Verband: "Entscheidung unglücklich"

Laut "Financial Times" und "Welt" könnte die Entscheidung mehrere Zehntausend ältere Anleger in Schwierigkeiten bringen, die mit den Sparplänen ihre Rente aufbessern wollten. Nach Angaben des BVI haben "ein paar Tausend" Kunden Auszahlungspläne. "Wir halten die Entscheidung für unglücklich", sagte Verbandssprecher Andreas Fink. Die Fortsetzung der Auszahlungspläne sei rechtlich vertretbar, schließlich seien diese vor den Schließungen vereinbart worden.

Bei einem Auszahlplan erhält der Anleger dem BVI zufolge aus einem bestimmten Investmentvermögen regelmäßige Zahlungen. Der auszuzahlende Betrag wird durch Verkauf der entsprechenden Anzahl von Anteilen finanziert.

Quelle: dpa/Reuters/PHJ
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