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21.11.08

Kostenvergleich

Mehr als 200 Stromanbieter erhöhen die Preise

Ab Januar 2009 zahlen Millionen Verbraucher in Deutschland nach Angaben von Tarifexperten Rekordpreise für Strom. Jetzt haben schon 210 regionale Anbieter eine Erhöhung angekündigt. Obwohl auch Gasversorger mehr Geld verlangen, gibt es nun Hoffnung für die Kunden – wenn die Kartellwächter durchgreifen.

Millionen Verbraucher müssen nach Angaben von Vergleichsportalen ab Januar 2009 Rekordpreise für Strom bezahlen. Nach Angaben des Anbieters toptarif.de haben inzwischen 210 regionale Stromversorger Tarifänderungen angekündigt. Demnach sollen die Strompreise um bis zu 21 Prozent steigen – bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden im Jahr, was einem durchschnittlichen Haushalt mit vier Personen entspricht.

Den Angaben zufolge wird Strom bei den genannten Anbietern im Schnitt um 8,6 Prozent teurer. Eine vierköpfige Familie müsse sich dabei – beim Verbrauch von 4000 kWh – auf jährliche Mehrkosten von 75 Euro einstellen. Insbesondere bei kleineren ländlichen Versorgern und bei mittelgroßen Stadtwerken in den neuen Bundesländern, Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland seien Erhöhungen zu beobachten. "Zu den größten Unternehmen, bei denen Teuerungen zu verzeichnen sind, gehören die Stadtwerke in Nürnberg, München und Bonn sowie die ostdeutschen Regionalversorger enviaM und WEMAG", sagte Thorsten Bohg, Tarifexperte bei toptarif.de.

"Die großen vier E.on, RWE, Vattenfall und EnBW dürften mit einem oder zwei Monaten Abstand folgen", sagte Tarif-Expertin Dagmar Ginzel vom Vergleichsportal Verivox kürzlich Morgenpost Online. Kein einziger Versorger werde den Preis senken. Auch mehrere Gasanbieter wollen im Dezember und Januar mehr Geld verlangen.

Die Gasversorger machen geltend, dass die Erdgasnotierungen denen des Rohöls mit einer Verzögerung von sechs Monaten folgen. Deshalb würde die Preisexplosion des Sommers erst jetzt mit voller Wucht durchschlagen. Mit spürbaren Tarifsenkungen ist nach Angaben von Energieexperten erst nach dem Ende der Heizperiode im Frühjahr 2009 zu rechnen.

Mancher hegt daher den Verdacht, dass die Unternehmen ihre starke Marktstellung ausnutzen. Anders als bei Lebensmitteln, Elektronikprodukten oder Telekom-Dienstleistungen gibt es unter den Energieanbietern keinen harten Wettbewerb, der über den Preis ausgetragen wird.

Doch Millionen Gaskunden können einem Zeitungsbericht zufolge bald mit schnelleren Preissenkungen oder sogar Rückzahlungen rechnen. Das Bundeskartellamt will weitere knapp 30 deutsche Gasversorger zu Entlastungen für ihre Kunden verpflichten, wie das "Handelsblatt" unter Berufung auf Unternehmens- und Behördenkreise berichtete.

Das Kartellamt hatte gegen die Firmen im Frühjahr 2008 ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Schon Anfang Oktober hatten sich in dem Verfahren sechs E.on-Töchter separat bereit erklärt, ihren rund eine Million Kunden im Schnitt 35 Euro zu erstatten.

Die Gasversorger, gegen die das Kartellamt die Missbrauchsverfahren führt, haben nach Angaben des "Handelsblatt" deutschlandweit rund drei Millionen Kunden. Darunter sind demnach Töchter der großen Versorger E.on und RWE oder die Kölner Rheinenergie und die Stadtwerke Düsseldorf.

Dem Bericht zufolge arbeitet das Kartellamt an einem Vergleich mit allen Versorgern, gegen die es Missbrauchsverfahren eingeleitet hatte. Dabei sollen nun strittige Verfahren eingestellt werden, wenn die Versorger sich zu vorgezogenen Preissenkungen oder Entschädigungszahlungen verpflichten. Laut Bericht dürften sich die Zugeständnisse auf einen dreistelligen Millionenbetrag summieren.

Eine Sprecherin des Kartellamts sagte, die Verfahren sollten bis Jahresende 2008 abgeschlossen werden. Es sei unklar, ob alle in einem Bündel beendet werden könnten. Zum Stand der Verfahren wollte sie sich nicht äußern. Das Kartellamt hatte die Verfahren wegen des Verdachts auf überhöhte Preise eingeleitet. Die betroffenen Versorger stehen laut Kartellamt für rund 20 Prozent des Gasabsatzes hierzulande.

Verbraucher, die ihre Gaspreise für zu hoch halten, können allerdings nur noch auf das Eingreifen der Wettbewerbsbehörden hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gerade entschieden, dass Gaskunden nicht vor Zivilgerichten gegen die Preisgestaltung ihres Versorgers klagen dürfen.

Quelle: AFP/dpa/oht/hz./dde
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