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03.11.08

Finanzamt

Weniger Steuern auf das Weihnachtsgeld zahlen

Viele Firmen zahlen in diesem Jahr noch ein ordentliches Weihnachtsgeld. Damit das Finanzamt in diesem Fall nicht über Gebühr zuschlägt, können bis Ende des Monats Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Auch Einträge für 2009 können sich jetzt schon lohnen.

© dpa
Viele Firmen zahlen in diesem Jahr noch ein ordentliches Weihnachtsgeld.

Trotz der befürchteten Einbrüche durch die Finanzkrise zahlen viele Firmen ihren Mitarbeitern in diesem Jahr noch Weihnachtsgeld. Nach den Abzügen für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag bleibt davon in der Regel nicht viel übrig. Daher kann es sich besonders lohnen, noch im November Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für 2008 eintragen zu lassen.

"Wer sich beeilt, kann bei den beiden letzten Lohnabrechnungen des Jahres erheblich profitieren", sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Noch bis zum 30. November haben Steuerzahler Zeit, sich ihre 2008er-Lohnsteuerkarte von ihrem Arbeitgeber zurückzuholen und beim Finanzamt Freibeträge eintragen zu lassen.

"Das lohnt sich besonders für diejenigen, die in diesem Jahr hohe Werbungskosten hatten", sagt Steuerexperte Nöll. Besonders günstig ist dieser Effekt, wenn Steuerzahler sich den Freibetrag noch vor der Gehaltszahlung im November eintragen lassen, wenn das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird und damit die Lohnsteuer außerordentlich hoch ist. "Dann wirkt sich der Freibetrag voll auf den Lohnsteuerabzug im Dezember aus und man bekommt ein schönes Weihnachtsgeld vom Fiskus", sagt Peter Kauth vom Ratgeberportal Steuerrat24.de.

Vom Zinseffekt profitieren

Steuerzahler, die auf die Freibeträge verzichten, bekommen zu viel an den Staat Gezahltes erst im kommenden Jahr nach der Steuererklärung zurück. "Wir raten, sich das Geld lieber sofort zu holen und für sich arbeiten zu lassen", sagt Nöll. Es sei Unsinn, das Geld beim Finanzamt liegen zu lassen, da es dort in den ersten 15 Monaten keine Zinsen gebe. Nur wenn die Bearbeitung der Steuererklärung länger dauert, muss das Amt das Geld verzinsen. Damit Freibeträge genutzt werden können, muss zuerst grob gerechnet werden: Die Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen müssen mindestens 600 Euro betragen. Wer sich allein über Werbungskosten einen Eintrag sichern will, muss über die Grenze von 1520 Euro kommen. Wer schon absehen kann, dass er diese Grenzen 2009 überschreiten wird, kann sich auch schon in die neue Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen - bevor er sie bei seinem Arbeitgeber abgibt. Dann gibt es jeden Monat mehr netto auf das Konto.

Was abgesetzt werden kann

Auf Erstattungen vom Finanzamt kann sich freuen, wer in diesem Jahr hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatte. Auch Ausgaben für Kinderbetreuung, Haushaltshilfen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuererstattungen bringen. Als Werbungskosten gilt alles, was mit dem Job zusammenhängt. Das können etwa Ausgaben für Arbeitsmittel wie ein PC, Fachbücher, Weiterbildung oder auch eine doppelte Haushaltsführung sein. Dazu gehören zudem Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und Kosten für Umzüge aus beruflichen Gründen.

Unter Sonderausgaben fallen die Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen für einen geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner, Ausbildungskosten, Schulgeld, Spenden und private Kinderbetreuungskosten. "Zu den Ausbildungskosten gehören seit dem 1.1.2004 jedoch nur noch Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium", warnt Steuerexperte Kauth. Aufwendungen für eine Zweitausbildung, eine Umschulung oder Zweitstudium zählen jedoch zu den Fortbildungskosten und können somit als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem Ausgaben für die eigene Gesundheit. Dazu gehören neben Krankheitskosten wie etwa der Kauf einer Brille oder hohe Rezeptzuzahlungen, Kurkosten, Aufwendungen für die eigene Pflegebedürftigkeit oder die Pflege eines Angehörigen oder auch Unterhaltungsleistungen an bedürftige Familienmitglieder.

Zudem kann der Lohn für eine Haushaltshilfe in geringfügiger oder regulärer Beschäftigung beim Fiskus geltend gemacht werden. Dazu kommen noch die haushaltsnahen Dienstleistungen wie ein Fensterputzer, Schneeräumdienst oder Gärtner - und zwar unabhängig von der 600-Euro-Grenze.

Sonderfall Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist der einzige Punkt, bei dem Steuerzahler das Risiko einer hohen Rückzahlung in Kauf nehmen müssen, wenn sie diese ab dem ersten Kilometer als Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Eigentlich gilt die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer nämlich gar nicht mehr, sondern erst vom 21. Kilometer an. Diese Regelung wird aber momentan vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Solange das Gericht noch nicht über die Pendlerpauschale entschieden hat, können sich Arbeitnehmer nach wie vor einen Freibetrag für die tatsächliche Entfernung (mit 30 Cent pro Kilometer) auf ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen.

Kippt allerdings die alte Regelung, müssten die Betroffenen das Geld zuzüglich Zinsen zurückzahlen. "Unsere Mitglieder handhaben das 50-50", sagt Steuererklärungsexperte Nöll. Die eine Hälfte bleibe lieber auf der sicheren Seite und wolle keine hohe Rückzahlung an den Staat riskieren. Die anderen hätten das Geld lieber erst mal auf dem Konto, damit der Staat tätig werden muss, um es wiederzubekommen. Das muss jeder für sich persönlich abwägen. Wann eine Entscheidung zur Pendlerpauschale fallen wird und in welche Richtung sie geht, ist bislang unklar.

Weihnachtsgeld - So viel gibt es 2008 (Liste)

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