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28.10.08

Kundenklagen

Gasag verliert Prozess um Preiserhöhung

Der Berliner Energieversorger Gasag hat vor dem Kammergericht einen wichtigen Prozess um Gaspreispreiserhöhungen verloren. Kunden hatten gegen eine elfprozentige Tarifsteigerung von 2005 geklagt und nun nach Informationen von Morgenpost Online Recht bekommen. Doch für Freude über das Urteil ist es noch zu früh.

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Bereits vor drei Jahren, am 1. Oktober 2005, hatten mehrere Hundert Kunden der Berliner Gasag mit Unterstützung der Berliner Verbraucherzentrale gegen eine 11-prozentige Preiserhöhung eine Sammelklage eingereicht. Diese Klage wurde jetzt durch den 21. Zivilsenat des Kammergerichts bestätigt.

Die Erhöhung der Gaspreise durch den Berliner Energieversorger sei unwirksam, heißt es nach Informationen von Morgenpost Online im Urteil. Die Gasag habe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu vage formuliert, wann und auf welcher Grundlage sie bei Ölpreiserhöhungen auch die Gastarife erhöhen dürfe. Zudem ergebe sich aus der entsprechenden Klausel der AGB auch keine Verpflichtung, die Tarife bei sinkenden Ölpreisen zu reduzieren. Nach Auffassung der Oberlandesrichter sie diese Klausel zu vage formuliert und stelle so eine unzulässige Benachteiligung des Kunden dar.

Damit bestätigte das Kammergericht ein Urteil des Berliner Landgerichts vom 19. Juni 2006, gegen das die Gasag in Berufung gegangen war. Begünstigt durch dieses Urteil, sagte eine Sprecherin des Kammergerichts gegenüber Morgenpost Online, würden aber nur Gasag-Kunden, die ganz konkret gegen die Preiserhöhung vom 1. Oktober 2005 geklagt oder damals nur unter Vorbehalt an das Unternehmen gezahlt hatten.

Urteil überrascht die Gasag

Gasag-Sprecher Klaus Haschker zeigte sich erstaunt über den Ausgang des Prozesses. "Sollte sich die Wiedergabe des Tenors als korrekt erweisen, werden wir auf jeden Fall beim Bundesgerichtshof in Revision gehen", sagte er. Hätten doch Amtsgerichte und auch das Berliner Landgericht seit der Preiserhöhung vom 1. Oktober 2005 bereits in mehr als 100 Prozessen gegen Kunden entschieden, die gegen diese Tarifsteigerung geklagten hatten.

Bernd Ruschinzik, Jurist in der Berliner Verbraucherzentrale, wies darauf hin, dass es in dem aktuellen Urteil des Kammergerichts nicht um die konkrete Preiserhöhung gegangen sei. "Es ging darum, ob der Kunde überhaupt die Möglichkeit hatte, die Preiserhöhung anhand der Vorgaben des AGB nachzuvollziehen und zu überprüfen." Das sei nicht der Fall. Deswegen sei es für die Richter auch nicht mehr nötig gewesen, zu überprüfen, ob die Preiserhöhung vom 1. Oktober korrekt gewesen und welche Kalkulationsgrundlage dafür herangezogen worden sei. Nach Meinung des Juristen habe die Gasag ihre AGB bislang auch nicht geändert. "Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg für den Verbraucher, aber eben doch nur ein Etappensieg", sagte Ruschinziks. Erfahrungen hätten gelehrt, dass die Gasag "alle rechtlichen Mittel" ausschöpfe. "Bis zu einem abschließenden Urteil des Bundesgerichtshofs kann es noch Jahre dauern."

Letzte Preissteigerung im September

Die letzte Preiserhöhung der Gasag erfolgte am 1. September 2008 mit Steigerungen von 12,5 bis 14 Prozent. Nach Angaben des Versorgers bedeutet dies für einen durchschnittlichen Haushalt (Jahresverbrauch etwa 9000 Kilowattstunden) zusätzliche Kosten von 84 Euro im Jahr. Für ein Einfamilienhaus (angenommen werden 20.000 kWh) verteuert sich die Jahresrechnung laut Gasag um 192 Euro.

Der Gaspreis ist in Deutschland an die Kostenentwicklung beim Erdöl gekoppelt. Die Angleichung erfolgt jedoch nicht zeitgleich. So schlagen jetzt die Rekordpreise für Öl vom Juli mit mehrmonatiger Verzögerung durch. Im Frühjahr kann es nach Meinung von Experten wegen der inzwischen gesunkenen Ölnotierungen aber auch wieder zu einem sinkenden Gaspreis kommen.

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