Energie
Gaslieferanten zahlen Kunden Geld zurück
Erfreuliche Nachricht für viele Gaskunden: Sechs große Versorger haben unter dem Druck des Bundeskartellamts ihre geplanten Preiserhöhungen für die beginnende Heizperiode um zwei Monate von Oktober auf Dezember verschoben. Außerdem bekommen die Kunden Geld zurück.
Mehrere regionale Gasversorger des Energieriesen Eon zahlen ihren Kunden Geld zurück. Der Konzern habe dem Bundeskartellamt finanzielle Zusagen zugunsten seiner Kunden in Höhe von 55 Millionen Euro gemacht, berichtete die Behörde. Demnach verschieben die E.on-Töchter eine seit längerem geplante Preiserhöhung von Oktober auf Dezember; zudem sollen die Kunden mit der kommenden Abrechnung einen Bonus von durchschnittlich 35 Euro bekommen. Im Gegenzug stellte das Bundeskartellamt seine Ermittlungen gegen die Regionalversorger ein. Betroffen sind E.on Avacon in Niedersachsen, E.on Bayern, E.on edis in Brandenburg, E.on Hanse, E.on Mitte in Nordhessen und E.on Thüringer Energie.
Das Bundeskartellamt hatte im März Verfahren gegen 35 regionale Gasversorgungsunternehmen wegen des Verdachts auf überhöhte Preise für Haushalte und Gewerbekunden eingeleitet. Die Preise der E.on-Gesellschaften, mit denen das Kartellamt nun eine Einigung erzielte, liegen der Behörde zufolge im Mittelfeld dieser Unternehmen. Das Kartellamt und Eon haben den Angaben zufolge "weiter unterschiedliche Auffassungen in der Sache". Die Einigung sei aber "zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten" erfolgt.
Weitere Ergebnisse der übrigen laufenden Verfahren will die Behörde "in Kürze" bekanntgeben. Einige der 35 Untersuchungen seien an Landeskartellämter abgegeben worden. Betroffen waren von dem Missbrauchsverfahren nach Angaben von März rund vier Millionen Gaskunden, die demnach für knapp 20 Prozent des gesamten in Deutschland abgesetzten Erdgases stehen. Eine vorläufige Untersuchung hatte laut Wettbewerbsbehörde ergaben, dass der Wettbewerb im Gassektor immer noch "erschreckend gering" sei.
Das Verfahren war auf Basis des vor knapp einem Jahr vom Bundestag beschlossenen neuen Wettbewerbsrechts eingeleitet worden. Seit diesem Jahr gilt ein neuer Paragraph im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dem Kartellrecht. Damit darf das Kartellamt Strom- und Gaspreise leichter prüfen, wenn es vermutet, dass ein Unternehmen zu viel verlangt. Behauptet ein Konzern das Gegenteil, muss er seine Kalkulation offen legen. Bisher mussten Verbraucher nachweisen, dass ihre Gaspreise zu hoch sind, was meist aussichtslos war. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Zum Oktober haben 329 Gasversorger ihre Preise erhöht. Im Durchschnitt muss der Verbraucher dann im Jahr 15 Prozent mehr zahlen. Das sind etwa 213 Euro an zusätzlichen Kosten. (Übersichtstabelle als Pdf-Dokument: Die neuen Gaspreise ab 1. Oktober)
In den letzten drei Jahren sind die Gaskosten in Deutschland um durchschnittlich 40 Prozent gestiegen. Wer das Gefühl hat, er zahlt zuviel, sollte die Preise verschiedener Versorger vergleichen. Einen kostenlosen Vergleich bieten zahlreiche Internetportale an, zum Beispiel Toptarif , Verivox oder Stromsparer . Dort kann der Kunde die preiswerteren Alternativen zu seinem Anbieter erfahren und, wenn es sich lohnt, zum günstigsten Versorger wechseln.
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