Einkommen
Diese Gehaltserhöhung macht auch Ihr Chef mit
Mittwoch, 28. Januar 2009 11:23 - Von Rüdiger StumpfBei Lohnerhöhungen tun sich viele Arbeitgeber schwer. Allerdings lässt sich das Einkommen auch auf andere Weise aufstocken: Mit steuerfreien Extras. Die sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil. Denn für beide bleibt unter dem Strich mehr übrig. Morgenpost Online zeigt, was sich bei den Verhandlungen rausholen lässt.

Die Wirtschaftsprüfer in den gut sitzenden Anzügen zahlen für ihr Mittagsmenü nur die Hälfte. Den anderen Teil der Rechnung beim Italiener übernimmt die Firma. Sie verteilt Essengutscheine an ihre Angestellten. Der Gutschein hat einen Wert von 3,07 Euro. Für jeden Tag, den der Angestellte im Büro arbeitet, erhält er einen Coupon vom Arbeitgeber. Den Gutschein kann er nicht nur in Restaurants einlösen, auch Supermärkte akzeptieren ihn als Zahlungsmittel. Arbeitet der Kollege an 15 Tagen im Monat in seinem Büro, verdient er so 46,05 Euro dazu. Für Dienstreisetage etwa gibt es keine Essengutscheine. Die Spesen müssen Angestellte gesondert abrechnen.
Doch obwohl sich dieses Modell für beide Seiten lohnt, wird es hierzulande kaum genutzt. In Deutschland kommen nur rund 1,8 Prozent der Beschäftigten in den Genuss solcher Coupons, hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) berechnet. In Österreich und Italien erhält jeder zehnte Arbeitnehmer einen Essengutschein, in Belgien sogar jeder vierte.
Von steuerfreien Extras haben Arbeitnehmer viel mehr als von Gehaltserhöhungen, weil Netto mehr übrig bleibt. Und auch der Arbeitgeber kann Sozialabgaben und Steuern sparen. In der nebenstehenden Tabelle sind 13 Varianten von Sachleistungen des Arbeitgebers aufgeführt. So sollte beispielsweise jeder Arbeitnehmer bei der nächsten Gehaltsverhandlung einen Zuschuss für den Weg zur Arbeit ansprechen. Der Chef kann einen Zuschuss zum Fahrschein für Bus, Bahn, Straßenbahn und Metro oder einen Benzingutschein spendieren. Liegen diese Sachbezüge nicht über 44 Euro im Monat, werden keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Das geht allerdings nur, wenn die 44 Euro Freigrenze nicht durch andere Leistungen wie etwa Restaurantchecks ausgeschöpft ist.
Für Eltern lohnt es sich wiederum richtig, einen Zuschuss für den Kindergarten mit dem Vorgesetzten auszuhandeln. Denn der geldwerte Vorteil für Betreuung, Unterkunft und Essen der nicht schulpflichtigen Kinder ist steuer- und sozialabgabenfrei. Die Zeitschrift "Finanztest" hat das an einem Beispiel vorgerechnet. Einem angestellten Vater gibt der Chef 150 Euro zur Kinderbetreuung dazu. Der Beschäftigte verdient monatlich 3000 Euro brutto und hat Steuerklasse III. Er zahlt keine Kirchensteuer und hat einen vollen Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte. Den Kindergartenzuschuss erhält er ohne Abzüge. Würde der Chef aber das Monatsgehalt aufstocken, blieben von den 150 Euro für den Arbeitnehmer netto nur knappe 69 Euro übrig. Das Finanzamt würde dem Arbeitgeber monatlich 48,75 Euro mehr Lohnsteuer und 2,47 Euro mehr Solidaritätszuschlag abziehen. Hinzu kämen rund 30 Euro mehr Sozialversicherungsbeiträge. Und auch der Arbeitgeber müsste mehr Sozialabgaben abführen.
Für wen Kindergartenzuschüsse nicht in Frage kommen, kann nach einem Notebook, Computer, Handy, Telefon oder Fax fragen. Leiht der Chef dem Mitarbeiter ein Betriebsgerät aus, ist die private Nutzung steuer- und abgabenfrei. Entscheidend dabei ist, dass die Geräte weiter dem Arbeitgeber gehören. Verschenkt der Chef hingegen das Notebook sind Steuern fällig.
Auch wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn Vermögensbeteiligungen am Unternehmen bietet, gibt es Steuervorteile. Das trifft auf unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Aktien oder Genusscheine zu. Die Hälfte der Vermögensbeteiligung ist steuer- und sozialabgabenfrei, maximal 135 Euro im Jahr.
Für die Steuerfreiheit gilt meist die Bedingung, dass der Chef den geldwerten Vorteil zusätzlich zum Gehalt spendiert. Müsste der Mitarbeiter auf Lohn verzichten, entfallen Steuervorteile. Und davon hätten beide Seiten nichts. Arbeitnehmer sollten bei der nächsten Gehaltsverhandlung einen Zuschuss für den Weg zur Arbeit ansprechen
Erschienen am 23.09.2008
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