Telefon-Abzocke
Bundesrat besiegelt Aus für teure Warteschleifen
616 Millionen Minuten hingen die Bürger 2011 allein in 0180-Warteschleifen fest. Und das nervtötende Gedudel beim Anruf einer Service-Hotline war bislang kostspielig. Doch nun gehören teure Warteschleifen beim Telefonieren bald der Vergangenheit an.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat am Freitag einstimmig die Reform des Telekommunikationsrechts beschlossen. Damit werden Telefonkunden künftig deutlich besser gestellt: Sie müssen nicht mehr für Warteschleifen zahlen, beim Wechsel des Anbieters dürfen sie nur noch höchstens einen Tag ohne Anschluss dastehen und Rufnummern-Mitnahme soll auch einfacher werden.
Künftig muss die Wartezeit bei Hotlines vor einem Gespräch genauso wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Betroffen sind alle Sonderrufnummern, die nach Dauer des Anrufs abgerechnet werden. Ausgenommen sind Nummern, die pauschal pro Anruf Geld kosten, zudem Hotlines mit einer Festnetz- oder einer Handynummer. Zudem müssen Kunden über ihre voraussichtliche Wartezeit und die Art der Abrechnung informiert werden. Verstößt eine Firma gegen die Regelungen, ist ein Bußgeld fällig. Kunden müssen für den Anruf dann gar nicht zahlen. Für die Warteschleifen-Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr: Solange müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren. Ansagen zu Kosten und Wartezeit sind im ersten Jahr auch noch nicht Pflicht.
Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. Eine Liste mit alternativen Festnetznummern findet sich im Internet unter www.0180.info .
Die Telekommunikationsnovelle hält noch weitere verbraucherfreundliche Veränderungen bereit. Zum Beispiel: Wer zu einem anderen Telefonanbieter wechselt, darf maximal einen Kalendertag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag lang nicht erreichbar sein. Handykunden dürfen ihre Nummer künftig auch vor Ablauf ihres alten Vertrages zum neuen Anbieter mitnehmen.
Außerdem: Bei Umzügen dürfen Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen. Grundlegend neu ist auch, dass Anbieter von schnellen Internetanschlüssen künftig nicht nur die selten erreichte Höchst-, sondern auch die Mindestgeschwindigkeit angeben müssen. Die Bundesnetzagentur darf zudem überprüfen, ob die Anbieter ihre versprochene Geschwindigkeit einhalten.
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