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03.02.12

Arbeitsmarktreform

SPD will Arbeitslosengeld schon nach vier Monaten

Bei einem Jobverlust nach kurzer Beschäftigung soll nicht der Absturz in Hartz IV folgen. Das Arbeitsamt unterstützt den Änderungsvorschlag.

© Infografik Welt Online
Struktur der Leistungsempfänger

Wer seinen Job verliert, soll künftig Arbeitslosengeld bekommen, auch wenn er nur wenige Monate beschäftigt war. Ein jäher Absturz in Hartz IV bliebe diesen Arbeitslosen dann erspart. So sehen es Anträge von SPD und den Grünen vor, die in der nächsten Woche im Bundestag beraten werden sollen.

Bislang erhalten Arbeitslose nur dann Arbeitslosengeld, wenn sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge eingezahlt haben. Immer mehr Arbeitnehmer sind aber nur befristet, als Zeitarbeiter, Praktikant oder Saisonarbeiter beschäftigt und können die erforderlichen Beitragszeiten nicht nachweisen.

"Jeder vierte Arbeitslose fällt heute nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit direkt in Hartz IV", sagte SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Anette Kramme "Morgenpost Online". "Die Beschäftigten kriegen die Zeiten nicht zusammen." Trotz Beitragszahlung an die Arbeitslosenversicherung erhalten jeden Monat rund 61.000 Personen im Fall des Arbeitsplatzverlustes kein Arbeitslosengeld. "Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung greift nicht", kritisiert die SPD-Politikerin.

Die SPD will nun auch dann Arbeitslosengeld zahlen, wenn innerhalb der letzten drei Jahre gearbeitet wurde. Eine Rahmenfrist von drei Jahren gab es bereits bis zum Jahr 2004. Die Verkürzung wurde damals von der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) beschlossen.

Zudem will die SPD nun, dass Beitragszeiten von mindestens sechs Monaten ausreichen, um für drei Monate Arbeitslosengeld zu bekommen. Bei Beschäftigungszeiten von acht oder zehn Monaten sind es dann vier beziehungsweise fünf Monate Arbeitslosengeld.

Die Grünen gehen in ihrem Antrag sogar noch weiter. Wer nur vier Monate arbeitet, soll zwei Monate Arbeitslosengeld bekommen. Dafür bleibt die Rahmenfrist von zwei Jahren unverändert. "Der Arbeitsmarkt hat sich verändert", sagt die grüne Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer.

Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis sei für immer weniger Menschen Erwerbsrealität. Nahezu die Hälfte aller neuen Jobs sei inzwischen befristet. "Da müssen wir die Arbeitslosenversicherung anpassen." Dies sei auch eine große Gerechtigkeitsfrage, sagt die Politikerin. Wer in die Versicherung einzahle, müsse auch Arbeitslosengeld herausbekommen.

Insbesondere Künstler, Kreative und Kulturschaffende, aber auch andere Gruppen wie Wissenschaftler oder Journalisten seien in Zeiten von Arbeitslosigkeit wegen Kurzzeitbeschäftigungen nur mangelhaft abgesichert.

Eine Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte gibt es in der Arbeitslosenversicherung bereits. Die große Koalition hatte sie 2009 eingeführt, und dabei vor allem Künstler im Blick. Danach haben Beschäftigte einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie nur sechs Monate gearbeitet haben. Die Anwartschaft muss sich aber "überwiegend" aus Beschäftigungszeiten zusammensetzen, die nicht länger als sechs Wochen gedauert haben – gedacht war das für Beschäftigte bei Film und Fernsehen, die zwischen zwei Filmproduktionen arbeitslos werden.

Außerdem darf der Gesamtverdienst 31.500 Euro im Jahr nicht übersteigen. Bei der Einführung der Sonderregelung wurde damit gerechnet, dass jährlich rund 7500 Menschen davon profitieren würden, tatsächlich waren es aber im vergangenen Jahr nur 242. Statt 50 Millionen Euro wie veranschlagt, wurde lediglich eine Million Euro ausgegeben.

SPD und Grüne kritisieren diese Regeln als zu kompliziert. Sie gingen an der Berufswirklichkeit vieler Beschäftigungsgruppen vorbei. Insbesondere in der Filmbranche seien Engagements von mehr als sechs Wochen die Regel. Mit ihren Anträgen wollen sie nun die Situation von allen befristet Beschäftigten verbessern, nicht nur der Kulturschaffenden.

"Wir brauchen keine Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen", sagte Pothmer. "Unsere Lösung ist unbürokratisch, schafft Beitragsgerechtigkeit und erreicht die flexibel Beschäftigten tatsächlich." Ein Abrutschen in Hartz IV werde so verhindert.

Der Union gehen diese Vorstellungen der Opposition zu weit. Allerdings planen die Regierungsfraktionen Verbesserungen bei der Sonderregelung für Künstler. So soll die maximale Beschäftigungsdauer von sechs auf zehn Wochen angehoben werden. "Das hilft den Künstlern wirklich", sagt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, "Morgenpost Online". Es müsse bei einer Neuregelung darauf geachtet werden, "dass dem Missbrauch nicht Tür und Tor geöffnet wird".

Unterstützung bekommt der Vorstoß von Rot-Grün aus dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit. "Der Arbeitsmarkt ist heute stärkeren Schwankungen unterworfen", sagte BA-Vorstand Heinrich Alt der "tageszeitung". Die Politik müsse entscheiden, ob man die Zeit der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung über drei statt nur über zwei Jahre betrachten sollte. Man müsse diskutieren, ob es gerecht sei, wenn von 100 Beitragszahlern nur 75 die Versicherungsleistung bekämen.

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