Billig Fliegen
Preisangaben bei Air Berlin und Ryanair irreführend
Air Berlin und Ryanair führen Flugpreise im Internet nur unzureichend auf. Von Zusatzkosten wie Steuern, Kerosinzuschlag oder Servicegebühr erfährt der Kunde zu spät.
Bei der Angabe von Flugpreisen im Internet müssen Airlines immer den korrekten Endpreis einschließlich aller Gebühren und Zuschläge aufführen. Das Berliner Kammergericht wertete Preisangaben der Fluggesellschaften Air Berlin und Ryanair als unvollständig und irreführend, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte. Die Richter hätten damit zwei Klagen der Verbraucherschützer stattgegeben.
Bei Air Berlin wurde den Kunden nach der Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske laut vzbv eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge gezeigt, in der die Preise viel zu niedrig angesetzt waren. So enthielten sie weder Steuern, Flughafengebühren noch den Kerosinzuschlag.
Auch die Servicegebühr für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte demnach. So sei für einen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main zum Beispiel nur ein Preis von 41 Euro angegeben worden, obwohl der Kunde letztendlich 74 Euro zahlen musste.
Gesamter Preis nur nach Klick
Der Gesamtpreis sei nur für einen angeklickten Flug und nur unter der Preistabelle aufgeführt worden, kritisierte der vzbv. Den Verbraucherschützern zufolge stellten die Richter klar, dass es nicht ausreiche, den Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang zu nennen.
Eine Sprecherin von Air Berlin erklärte, die Klage gegen ihr Unternehmen beziehe sich auf einen Tatbestand aus dem Jahr 2008. "Air Berlin erfüllt längst alle Vorschriften zur Ticket- und Preistransparenz", sagte sie.
Ryanair hatte bei Onlinebuchungen die Bearbeitungsgebühr von fünf Euro für die Bezahlung des Tickets nicht mit angegeben, wie die Verbraucherschützer monierten. Kostenfrei seien lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland fast unbekannten Prepaidkarte gewesen.
Viele Airlines halten sich nicht an EU-Verordnung
Kunden hätten von der Extra-Gebühr aber erst im dritten Buchungsschritt erfahren. Laut vzbv schlossen sich die Richter der Auffassung an, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis mit einzurechnen sei.
Eine EU-Verordnung schreibt seit Ende 2008 vor, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern immer inklusive Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstiger Entgelte angegeben werden müssen. Da sich viele Fluggesellschaften nicht daran halten, leitete der vzbv nach eigenen Angaben bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren ein.
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