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19.01.12

Schuldenkrise

Hedgefonds drohen Griechen bei Haircut mit Klage

Sollte Griechenland einen Schuldenschnitt erzwingen, wollen einige Hedgefonds vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dagegen klagen.

© dpa
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Wegen möglicher Verluste durch einen Schuldenschnitt für Griechenland prüfen Hedgefonds laut US-Medienberichten eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eigentumsrechte würden verletzt, argumentieren sie laut der "New York Times". Eine Sprecherin des Menschenrechtsgerichtshofs erklärte, sollte eine Klage eingehen, müsse zunächst ihre Zulässigkeit geprüft werden.

Nach Angaben des Menschenrechtsgerichtshofs wird bei jeder neuen Klage zunächst geprüft, ob die Kläger tatsächlich persönlich betroffen sind. Weitere Kriterien seien, dass die letzte Entscheidung zum kritisierten Sachverhalt nicht länger als sechs Monate zurückliege. Zudem müsse der Rechtsweg ausgeschöpft sein. Ob im konkreten Fall zunächst Klagen in Griechenland oder vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nötig seien, ließ die Gerichtssprecherin offen.

In einem Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird das Recht einer jeden natürlichen oder juristischen Person auf Achtung ihres Eigentums garantiert. Weiter heißt es: "Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn, dass das öffentliche Interesse es verlangt, und nur unter den durch Gesetz und durch die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen."

Allerdings gelten noch weitere Einschränkungen. So wird ausdrücklich das Recht des Staates anerkannt, "diejenigen Gesetze anzuwenden, die er für die Regelung der Benutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Sicherung der Zahlung der Steuern oder sonstigen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält".

Nach Angaben der "New York Times" prüfen Rechtsberater von Hedgefonds die Klage vor dem Menschenrechtsgerichtshof, weil Griechenland derzeit Gesetze in Arbeit hat, die privaten Gläubigern Verluste aufzwingen würden. Die Europäische Zentralbank als größter Anteilseigner griechischer Staatsanleihen solle dagegen nicht belastet werden. Völkerrechtler kritisierten besonders, dass der Schuldenschnitt rückwirkend eingeführt werden solle.

Die Zeitung berichtet, nicht alle Hedgefonds wünschten eine Klage beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. So werde es Jahre bis zu einem Urteil dauern und voraussetzen, dass zuvor der Rechtsweg in Griechenland ausgeschöpft sei.

Quelle: KNA/dma
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