Pfändung in München
Boeing von Thailands Kronprinz bleibt versiegelt
Thailand hat das Landgericht Landshut nicht zur Freigabe der Prinzen-Boeing gebracht. Die gepfändete Maschine bleibt vorerst in Deutschland.
Der thailändische Kronprinz Maha Vajiralongkorn muss weiter auf seine in München gepfändete Boeing 737 verzichten. Ein Eilantrag seiner Anwälte auf Freigabe der Maschine scheiterte zunächst – das Landgericht Landshut traf keine Entscheidung. Die Maschine bleibt somit versiegelt auf dem Münchner Flughafen.
Auch Thailands Außenminister Kasit Piromya bemüht sich, die Maschine loszueisen. Er warnte nach einem Bericht der "Bangkok Post" vor seiner Abreise, sollte es kein zufriedenstellendes Ergebnis geben, könne dies die deutsch-thailändischen Beziehungen belasten. Er sprach von einem "Riesenfehler" der deutschen Behörden.
Gericht nicht überzeugt, dass Prinz Eigentümer ist
Der Insolvenzverwalter des Baukonzerns Walter Bau, Werner Schneider, hatte die Boeing in einer Nacht- und Nebelaktion am Dienstag pfänden lassen. Hintergrund ist eine Millionenforderung von Walter Bau gegen den thailändischen Staat, die auf einen Streit um eine bei Bangkok gebaute Maut-Autobahn zurückgeht.
Nach Angaben des thailändischen Außenministeriums gehört die Boeing dem Kronprinzen persönlich und nicht dem Staat. So argumentieren auch die Anwälte des Kronprinzen. Die strittigen Millionenansprüche der insolventen Walter Bau AG richten sich jedoch gegen den thailändischen Staat.
Der Vizepräsident des Landshuter Landgerichts, Christoph Fellner, erläuterte, das Gericht sei noch nicht ausreichend überzeugt, dass die Maschine tatsächlich Eigentum des Kronprinzen sei. Deshalb habe auch nicht über den Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden werden können, der die Aufhebung der Pfändung zum Ziel habe.
"Bei einer antragsgemäßen Entscheidung wäre vermutlich das Pfandobjekt weg, d.h. damit hätte sich die Hauptsache faktisch erledigt", hieß es in der Mitteilung Fellners.
Insolvenzverwalter über Thailands Haltung erstaunt
"Wir werten diese Entscheidung als Erfolg, denn die Versuche der Gegenseite, die Eigentumsverhältnisse anders darzulegen, haben nicht gefruchtet", erklärte Insolvenzverwalter Schneider. Es bleibe das unveränderte Ziel, dass die thailändische Regierung ihren von einem internationalen Schiedsgericht festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
Die Vertreter der thailändischen Regierung hätten es abgelehnt, einer Anregung, das Flugzeug gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung freizugeben, zu folgen, sagte Schneider. "Diese Haltung hat uns sehr erstaunt, denn wir waren zu einer schnellen Einigung bereit." Ein neuer Verhandlungstermin solle in der kommenden Woche stattfinden.
Er appelliert auch an die Bundesregierung, ihren Einfluss auf die thailändische Regierung geltend zu machen, denn immerhin gebe es ein gültiges Investitionsschutzabkommen zwischen beiden Ländern. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes hatte zuvor betont, selbstverständlich respektiere die Bundesregierung die Unabhängigkeit der deutschen Justizbehörden. Daher habe das Ministerium die Vorgänge nicht zu kommentieren.
Bundesregierung kann nicht helfen
Die Bundesregierung bedauert "Unannehmlichkeiten" für den thailändischen Kronprinzen nach Pfändung seines Flugzeugs in München. Gleichzeitig machte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, nach einem Gespräch mit Piromya in Berlin deutlich, dass die Regierung in dem Fall nicht helfen kann.
"Der Fall liegt nun in den Händen der unabhängigen deutschen Justiz", sagte Pieper nach dem Treffen. "Ich setze darauf, dass sich im Hinblick auf die Pfändung des Flugzeugs und die Forderung des Insolvenzverwalters schnell Lösungen finden lassen."
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