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13.04.11

Endlagerung

Kohlendioxid soll unter die Erde kommen

Die Regierung präsentiert ihren Gesetzentwurf zur Treibhausgas-Endlagerung. Doch eine Mehrheit dafür im Bundesrat ist fraglich.

© dpa/DPA
Regierung beschließt Gesetz zur CO2-Speicherung

Abgase aus Kohlekraftwerken sollen künftig unterirdisch gespeichert werden können. Das Bundeskabinett machte jetzt den Weg frei für die Erprobung der sogenannten CCS-Technologie und den Bau weiterer Testanlagen. In langwierigen Verhandlungen mit der Regierung setzten die Bundesländer allerdings ein Vetorecht durch, mit dem sie die unterirdische Speicherung von Kohlenstoffdioxid auf ihrem Gebiet verhindern können.

Bei CCS (Carbon Capture and Storage) wird Kohlenstoffdioxid aus Industrieabgasen gefiltert, verflüssigt und unterirdisch gespeichert. Dadurch gelangt das Klimagas nicht mehr in die Atmosphäre, wo es die Erderwärmung beschleunigt. Kritiker monieren aber, die CO 2 -Speicher seien nicht sicher und bedrohten Mensch, Umwelt und Klima.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) lobte die "Zukunftschancen" für die weitere Nutzung fossiler Energien durch die CCS-Technologie. Diese nutze auch der deutschen Exportwirtschaft, denn Entwicklungs- und Schwellenländer könnten auf längere Sicht nicht auf Kohle, Öl und Gas zur Energiegewinnung verzichten. Die Bundesregierung habe "höchste Sicherheitsstandards im Gesetz verankert.

Auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) erklärte, durch die Möglichkeit einer Erprobung der CCS-Technologie öffne Deutschland sich einer "international beachteten Klimaschutzoption, die als Exportprodukt auch ökonomisch von großer Bedeutung sein kann". Denn trotz der beschleunigten Energiewende würden Kohlekraftwerke sowohl in Deutschland als auch weltweit "auf längere Sicht" eine Grundlage der Stromerzeugung bilden. Nun sei eine Erprobung anhand höchster Umweltstandards möglich. Über eine Anwendung in großem Maßstab werde aber erst entschieden, wenn nach der Erprobungsphase die Unbedenklichkeit der CCS-Technologie nachgewiesen worden sei. Dafür soll die Technik bis 2017 umfassend überprüft werden.

Mit dem Gesetzentwurf werde für die Erprobung der CO 2 -Speicherung "ein sicherer und verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen", sagte Vize-Regierungssprecher Christoph Steegmans. Der Einstieg in die Technologie werde "schrittweise ergebnisoffen und risikoadäquat geregelt". Die Bundesregierung habe mit den Bundesländern sehr intensive und lange Gespräche geführt, "so dass wir in diesem Gesetz insgesamt sowohl die Bedenken wie auch die Interessen sorgsam in Einklang gebracht haben".

Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten sich massiv gegen CCS gewehrt. Sie erhalten nun ein Vetorecht, mit dem sie festlegen können, dass die CO 2 -Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist. Dabei müssen sie sich laut Gesetzentwurf an "fachlichen Kriterien" orientieren.

Das einzige Bundesland, das der CCS-Technologie aufgeschlossen gegenüberstand, kritisierte den Gesetzentwurf der Bundesregierung scharf: So kann nationale Energiepolitik nicht gestaltet werden", sagte Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD). Mit dem Entwurf ziele die Bundesregierung darauf ab, sich des Themas zu entledigen, "ohne eine Lösung vorzuschlagen". Wenn Bundesländer mit Speicherkapazität sich der sogenannten CCS-Verpressung entziehen könnten, "dann ist das Thema tot", sagte Platzeck mit Blick auf die im Gesetz vorgesehene Länderklausel. Dies wisse auch die Bundesregierung, die sich offenbar eine weiße Weste gegenüber der EU verschaffen wolle. Er werde das Thema am Freitag auf dem Energiegipfel bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ansprechen.

Auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die Linke), kritisierte, dass es der Gesetzentwurf einzelnen Ländern erlaube, sich aus der Verantwortung zu stehlen. "In der Energiepolitik stellt dies einen Präzedenzfall dar", warnte Christoffers: "Es steht zu befürchten, dass bei umstrittenen Themen – wie beispielsweise dem Netzausbau – Bundesgesetze mit ähnlichen Ausstiegsklauseln erlassen werden."

Dies würde den dringend notwendigen Umbau der Energieversorgung bremsen. Brandenburg lehne das CCS-Gesetz daher ab. "Wir hätten uns gewünscht, dass die Rolle der fossilen Energieträger bei der zukünftigen Energieversorgung in der nationalen Energiestrategie klar definiert wird", sagte Christoffers. Sollte der Atomausstieg schneller kommen als bisher geplant, müsse geklärt werden, wie in Zukunft die Grundlastversorgung klimafreundlich sichergestellt werden könne, sagte der Wirtschaftsminister: "Dies ist bisher nicht geschehen."

Quelle: mit dpa und AFP
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