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09.09.10

Neuer Staatsvertrag

Beck will staatliches Glücksspielmonopol retten

Mit einem neuen Staatsvertrag will Ministerpräsident Beck das Monopol wasserdicht machen. Niedersachsen will es sogar noch ausweiten.

© dpa
Kurt Beck

Nach dem EU-Urteil gegen das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland wollen die Bundesländer bis zum Frühjahr kommenden Jahres eine Neuregelung vorlegen. Die Länder wollten schnell einen neuen Staatsvertrag vereinbaren, der den Auflagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an ein staatliches Monopol gerecht werde, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Klar ist, dass wir das Monopol weiterhin wollen und brauchen."

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) sieht nach dem Urteil "im Moment keine direkten Auswirkungen auf die Gültigkeit des Staatsvertrags zum Glücksspiel". Es gebe jetzt keinen rechtsfreien Raum, sagte Schünemann der "Oldenburgischen Volkszeitung" in Vechta. Es gelte nun "abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden". Ebenso sei eine "Abstimmung der Länder mit der Bundesebene notwendig".

Schünemann beabsichtigt, als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil das staatliche Wettmonopol sogar auszuweiten. Pferdewetten und Automatenglücksspiele sollen künftig darin miteinbezogen werden. Für ihn sei "dies die Quintessenz des Urteils". Der Glücksspielstaatsvertrag gelte weiter bis 2012, "von 2013 an wird es eine neue Regelung geben", sagte Schünemann.

Auch die Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), mahnte in der Zeitung Eile an. "Wir müssen aus suchtpolitischer Sicht beim Glücksspiel rasch zu einer widerspruchsfreien Neuregelung kommen." Dyckmans betonte, dass durch den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag der Länder eine umfassende Suchtprävention im Glücksspielbereich nicht ausreichend sichergestellt sei. Das kritisiere der Europäische Gerichtshof zu Recht. Für problematisch halte sie "insbesondere, dass beim gewerblichen Automatenspiel in Spielhallen und Gaststätten trotz des hohen Suchtpotenzials der Spielerschutz nicht ausreichend gewährleistet ist".

Die obersten EU-Richter hatten am Mittwoch entschieden, die Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008 sei "nicht mehr gerechtfertigt". Das Kernargument ihrer Begründung: Da die staatlich genehmigten Wettanbieter bislang erheblich für sich werben, dient das Monopol nicht mehr seinem Zweck, die Spielsucht zu bekämpfen.

Quelle: AFP/dapd/woz
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