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31.08.10

Bankenaufsicht

Bafin ermittelt gegen inkompetente Aufsichtsräte

Die Bafin hat wegen Unzuverlässigkeit Verfahren gegen Aufsichtsräte von Banken eingeleitet. Großbanken sollen nicht darunter sein.

© dpa
Die Bafin kann dank eines neuen Gesetzes ein Tätigkeitsverbot für inkompetente Aufsichtsräte aussprechen
Die Bafin kann dank eines neuen Gesetzes ein Tätigkeitsverbot für inkompetente Aufsichtsräte aussprechen

Die Bankenaufsicht Bafin geht gegen inkompetente oder unzuverlässige Aufsichtsräte von Banken vor. Aufsichtsräte von Großbanken seien aber nicht betroffen, sagte ein Bafin-Sprecher. Er bestätigte einen Bericht der "Financial Times Deutschland", wonach die Behörde in zehn Fällen ihre neuen Kompetenzen dazu nutze, Kontrolleure sogar aus dem Amt zu entfernen. "Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren", zitiert das Blatt den Referatsleiter Aufsichtsorganisation bei der Bafin, Christoph Crüwell. Weitere Verfahren würden derzeit vorbereitet.

Dass die Bafin die Aufseher kontrolliert, ist neu. Der Bundestag hatte erst im vergangenen Sommer das Kreditwesengesetz verschärft. Bis dahin unterlagen die Aufsichtsräte keiner Überwachung. Mit den neuen Befugnissen kann die Bafin die Abberufung von Aufsichtsräten anordnen oder sogar ein Tätigkeitsverbot aussprechen.

In den laufenden Verfahren wirft die Bafin in einem Fall dem betroffenen Aufsichtsrat vor, zu wenig vom Bankgeschäft zu verstehen. In drei Fällen wird bemängelt, dass die Aufsichtsräte zu viele Kontrollmandate haben. Bei sechs Aufsichtsräten zweifelt die Bafin an deren Zuverlässigkeit. Die Betroffenen werden zunächst von der Behörde angehört. Crüwell geht allerdings davon aus, dass es in vielen Fällen nicht notwendig sein wird, die Aufsichtsräte abzuberufen. Er setzt darauf, dass die Personen dann gegebenenfalls freiwillig zurücktreten. Vor der Gesetzesänderung konnte die Bafin lediglich Bankenvorstände abberufen. Von dieser Möglichkeit machte sie nach Angaben des Sprechers in der Vergangenheit mehrfach Gebrauch.

Quelle: dpa/cat
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